Anmeldung 10. bis 20. Dezember

TRIER. (red) Eltern müssen ihre gehörlosen und schwerhörigen Kinder, die vor dem 1. Juli 2004 sechs Jahre alt werden, nach der Sonderschulordnung zum Schulbesuch anmelden. Zuständig für die Region Trier, den Kreis Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Zell ist die Wilhelm-Hubert-Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige, Am Trimmelter Hof 201, 54296 Trier, Telefon 0651/91035-0. An dieser Schule werden die Anmeldungen vom 10. bis 20. Dezember montags bis freitags zwischen 8 und 11.30 Uhr entgegengenommen.

Bei der Anmeldung müssen die Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes oder das Familienstammbuch vorlegen. Gehörlose oder schwerhörige Kinder können auch bei der örtlichen Grundschule angemeldet werden, die alles Weitere veranlasst.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort