Arbeit und Qualifizierung

TRIER. (red) Mehr als 825 Arbeitsgelegenheiten, so genannte "Zusatzjobs", bieten Caritasverbände und sozial-caritative Dienste und Einrichtungen im Bistum Trier derzeit an. Diese Zahlen hat jetzt der Diözesan-Caritasverband Trier veröffentlicht. Bundesweit stehen mehr als 17 350 Arbeitsgelegenheiten unter dem Dach des Deutschen Caritasverbandes zur Verfügung.

Im rheinland-pfälzischen Teil der Diözese halten Caritasbeschäftigungsgesellschaften und -projekte sowie soziale Einrichtungen insgesamt 744 Arbeitsgelegenheiten vor. Im saarländischen Teil der Diözese bieten die Caritasverbände 81 Arbeitsgelegenheiten an; weitere stehen in sozialen Einrichtungen zur Verfügung. Anlässlich der Veröffentlichung der Zahlen hat Diözesan-Caritasdirektorin Birgit Kugel auf die besondere Prägung der Zusatzjobs im caritativen Bereich hingewiesen: "Wir favorisieren eine enge Zusammenarbeit zwischen unseren sozialen Diensten und Einrichtungen sowie den Caritasbeschäftigungsgesellschaften und -projekten, da diese eine langjährige Erfahrung in der Qualifizierung und Betreuung von Arbeitslosen haben." So arbeiteten "Zusatzjobber" in sozialen Diensten und Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Altenhilfeeinrichtungen und würden gleichzeitig sozialpädagogisch gefördert: Caritasmitarbeiter begleiteten und qualifizierten die Teilnehmer, die oft sehr komplexe Probleme hätten. Allein die beiden Caritas-Beschäftigungsgesellschaften "Caritas Dienste & Arbeit gGmbH" des Caritasverbandes in Betzdorf und die "CarMen gGmbH" des Caritasverbandes Koblenz haben nach Angaben des Diözesan-Caritasverbandes in Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen und durch die Unterstützung von Kirchengemeinden seit Oktober 2004 500 Arbeitsgelegenheiten geschaffen. Bereits im Herbst 2004 hatte der Caritasverband für die Diözese Trier als Antwort auf die arbeitsmarktpolitischen "Hartz IV"-Reformen das Diskussionspapier "Prozessbegleitete Arbeitsgelegenheit als Einstieg zur Integration in Arbeit" vorgelegt. Flankierend zu den gesetzlichen Vorgaben wurden hier als Selbstverpflichtung Anforderungen an Arbeitsgelegenheiten festgelegt: Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Orientierung am Gemeinwohl, Wahlfreiheit des Einsatzfeldes, individuelle Einarbeitung, Qualifizierung und Beschäftigung, Kultursensibilität und Vereinbarkeit mit dem Ehrenamt. Arbeitsprojekte im Internet: www.caritas-trier.de.

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