Ausländerbeirat als erste Anlaufstelle

TRIER. Erste Anlaufstelle für Beschwerdeführer könnte das Büro des Ausländerbeirates sein, sagte Maria de Jesus Duran Kremer, Vorsitzende des Ausländerbeirates, der sich in seiner jüngsten Sitzung mit so genannten Antidiskriminierungsgesetz beschäftigt hat.

Mit Interesse verfolgt der Ausländerbeirat der Stadt Trier, welchen Inhalt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (vormals Antidiskriminierungsgesetz) haben wird und wann die Vorschriften Gesetzeskraft erlangen werden. Hoffnungen, dass dies bald passieren wird, konnte der Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik im Land, Roland Graßhoff aus Mainz, keine machen. Somit stützten sich seine Ausführungen bei einer öffentlichen Sitzung des Ausländerbeirates im Trierer Rathaus denn auch auf den Gesetzesentwurf, der noch eine andere Fassung erhalten könne. Bundesregierung in der Pflicht

Eine Forderung in dem Gesetz sei die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle. Eine einzige Einrichtung, bezogen auf ganz Deutschland, sei möglicherweise zu wenig, betonte der Redner. Wünschenswert sei, wenigstens auf Bundesländerebene eine derartige Stelle einzurichten. Die Bundesregierung befinde sich in der Pflicht, die Vorgabe aus den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umzuwandeln, sagte Graßhoff. Der Entwurf der Großen Koalition vom Mai 2006 unterscheide sich kaum von den beabsichtigten Regelungen der rot-grünen Vorgängerregierung. Aufgenommen in den Gesetzesentwurf sei der eigenständige Anspruch von Betroffenen, in gewissen Fällen bei Verstößen, Schadensersatz einzuklagen. Maria de Jesus Duran Kremer, Vorsitzende des Trierer Ausländerbeirates, meinte zu Antidiskriminierungsstellen, dass die Büros der Ausländerbeiräte erste Anlaufstellen für Beschwerdeführer sein könnten.

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