Ausleihen unmöglich

TRIER. (ksm) 189 Hörbücher zählt der Online-Katalog der Stadtbibliothek Trier am Standort Weberbach auf. Doch Nutzer können die digitale Literatur nicht ausleihen. Es handelt sich um Pflichtexemplare, die die Bibliothek für die Nachwelt archivieren muss.

Gullivers Reisen, Wolf von Lojewskis Amerika-Sachbuch oder ein Eifelkrimi von Jacques Berndorf: Auf insgesamt 189 gelesene Werke stößt der Internet-Rechercheur, wenn er im Online-Katalog der Stadtbibliothek Trier, Abteilung Weberbach nach Hörbüchern sucht - "Status verfügbar". Doch verfügbar sind diese CDs mit den gesprochenen Texten für Nutzer nicht. "Nach dem Landesmediengesetz müssen wir Medien, die im ehemaligen Regierungsbezirk Trier erscheinen, anschaffen", erklärt Eva Seidenfaden, Abteilungsleiterin der Stadtbibliothek Weberbach. Sie sollen für die Nachwelt archiviert werden. "Diese Pflichtexemplare sind besonders schützenswürdig. Daher geben wir sie nicht nach draußen. " In den beiden vergangenen Jahren ist die Forschungsbibliothek aufgrund ihres Sammelauftrags zu einem Besitz von 189 Hörbüchern sowohl mit Belletristik als auch Sachthemen eines Verlags in Daun gekommen. Teils würden sie vom Etat der Bibliothek bezahlt, teils kostenlos zur Verfügung gestellt, sagt Eva Seidenfaden. Die Werke zu Hause, bei der Autofahrt oder dem Joggen zu hören, das geht nicht. Ein Abhörgerät gibt es nicht. Die Anfrage eines Nutzers, der sich für die Hörbücher interessierte, brachte Schwung in die Sache: "Es ist gut, dass er uns auf das Problem aufmerksam gemacht hat", sagt Seidenfaden. "Wir haben nun beschlossen, ein Abhörgerät anzuschaffen." Bis das zur Verfügung steht, gibt die Stadtbibliothek auf Anfrage Hörbücher an den Standort Palais Walderdorff, wo es ein Gerät gibt. "Wenn ein Hörbuch oft gefragt wird, schaffen wir ein zweites Exemplar zur Ausleihe an", sagt Eva Seidenfaden.

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