Böses Erwachen auf dem Gleis

Glück im Unglück hatte ein 23-jähriger Autofahrer gestern früh. Nachdem er vermutlich hinterm Steuer eingenickt war, einen Unfall baute und mit seinem Wagen auf den Gleisen bei Oberbettingen (Verbandsgemeinde Hillesheim, Vulkaneifelkreis) liegen blieb, konnte er noch rechtzeitig aus dem Auto springen, bevor dieses von einem Zug erfasst und 100 Meter weit geschleift wurde. Es gab keine Verletzten.

 Nur noch Schrott: Gut 100 Meter schob gestern ein Zug bei Oberbettingen ein Auto über die Gleise, das dort kurz zuvor nach einem Unfall liegen geblieben war. Verletzt wurde niemand. Foto: Polizei Daun

Nur noch Schrott: Gut 100 Meter schob gestern ein Zug bei Oberbettingen ein Auto über die Gleise, das dort kurz zuvor nach einem Unfall liegen geblieben war. Verletzt wurde niemand. Foto: Polizei Daun

Oberbettingen. Zu einem spektakulären Zusammenstoß zwischen einem Zug und einem PKW mit glimpflichem Ausgang kam es gestern gegen 6.40 Uhr in Oberbettingen. Ein 23-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein war zwischen Ober- und Niederbettingen mit seinem Auto unterwegs. Laut Polizei war er vermutlich kurz hinterm Steuer eingenickt. In einer lang gezogenen Linkskurve kam er nach links von den Fahrbahn ab, fuhr mehr als 80 Meter durch den Straßengraben und anschließend noch die Böschung hinauf zu den Gleisen, wo das Fahrzeug liegen blieb. Mittlerweile hellwach, erblickte der junge Mann durch die Scheibe der Beifahrertür einen herannahenden Zug. Geistesgegenwärtig sprang er aus dem Auto, was ihm mühelos gelang, da er unverletzt geblieben war. Aus nächster Nähe sah er mit an, wie der nur mit dem Lokomotivführer besetzte Zug trotz Vollbremsung in seinen Wagen krachte, diesen dabei völlig demolierte und das Wrack mit lautem Getöse gut 100 Meter über die Gleise schleifte. Dadurch entstand auch am Triebwagen, der im Gleis blieb, ein Schaden, wenn auch nur ein leichter.

Wegen des Unfalls wurde die Eisenbahnstrecke Gerolstein-Köln zwischen 6.40 Uhr und 8.10 Uhr gesperrt. Die Ermittlungen dauern an. Da dem Autofahrer vermutlich kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann - ein Drogen- und Alkoholtest verliefen negativ - wird er nach Einschätzung der Polizei mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren davonkommen, die Kosten für die Zugausfälle werden vermutlich zunächst von seiner Haftpflichtversicherung übernommen.

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