Baby-Missbrauch: Prozess wird neu aufgerollt

Trier · Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Säuglings hatte das Trierer Landgericht im August 2013 einen Mann aus dem Raum Neustadt an der Weinstraße zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Da die Revision Erfolg hatte, muss nun über die Gesamtstrafe neu entschieden werden.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Friedemann Vetter

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Säuglings hatte das Trierer Landgericht im August 2013 einen Mann aus dem Raum Neustadt an der Weinstraße zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Mutter des Jungen, die an der Tat beteiligt war, wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt (der TV berichtete).

Der Mann ging gegen das Urteil in Revision, mit Erfolg: Das rheinland-pfälzische Oberlandesgericht entschied, dass die Urteilsbegründung bezüglich einer einzelnen Straftat des Anklagekomplexes - nämlich der Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen - nicht rechtmäßig ist. Die Befreiung von dieser Teilstrafe führt juristisch zur Aufhebung der Gesamtstrafe. Über diese wird nun im Revisionsverfahren am heutigen Donnerstag vor dem Trierer Landgericht neu entschieden. Insgesamt war der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz und Besitzverschaffung von pornografischen Schriften in mehreren Fällen verurteilt worden.

Bei einem Revisionsprozess werden nicht die Beweise und Tatsachen neu geprüft, sondern lediglich, ob das Urteil ordnungsgemäß zustande gekommen ist. woc

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