Bafög auch für Schüler

TRIER. (red) Nicht nur Studenten, sondern auch Schüler haben in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Bafög-Leistungen. Darauf hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hingewiesen.

Für folgende Schularten besteht ein Antragsrecht, auch wenn die Schüler noch bei den Eltern wohnen: Fachoberschule, Berufsaufbauschule, Höhere Berufsfachschule, Fachschule Erzieher und Technik, alle Berufsfach- und Fachschulen, wenn sie berufsqualifizierend sind (z.B. MTA, PTA, Physiotherapeut). Bei allen anderen Schularten ab Klasse 10 kann Ausbildungsförderung nur gewährt werden, wenn die Schüler auswärts untergebracht sind. Die Förderung wird von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, wenn spätestens in diesem Monat ein Antrag gestellt wurde. Das Schüler-Bafög wird generell als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Weitere Auskünfte unter 0651/715-254.

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