Bahn frei für die Bagger

TARFORST. Im Neubaugebiet BU 11 in Tarforst darf wieder gebaut werden. Die ersten Arbeiten haben bereits begonnen. Auf die neue Grundschule müssen die Bürger aber noch länger warten - erst muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob die Entwicklungssatzung der Stadt rechtmäßig ist.

 Aufatmen bei den Häuslebauern: Ihr Traum vom Eigenheim in Tarforst wird endlich wahr.Foto: Wolfgang Lenders

Aufatmen bei den Häuslebauern: Ihr Traum vom Eigenheim in Tarforst wird endlich wahr.Foto: Wolfgang Lenders

EinBauzaun, ein Bagger und ein Schild: An der Augustinusstraßegegenüber dem neuen Einkaufszentrum in Tarforst errichtet dieGemeinnützige Baugenossenschaft Pfalzel einen Komplex mit 14Wohnungen. "Wie kann das sein?", fragten sich Tarforster Bürger -gingen sie doch davon aus, dass über das Neubaugebiet einBaustopp verhängt worden ist. "Das Bauvorhaben ist genehmigt", stellte Baudezernent Peter Dietze gegenüber dem TV klar. Die Stadt habe prüfen müssen, ob die Bauanträge dem Bebauungsplan entsprechen und die Erschließung gesichert ist. Nach erneuter Bewertung habe die Prüfung ergeben, dass die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. "Dies gilt auch für alle weiteren Bauanträge", betonte Dietze.

Die Stadt erteilte die Baugenehmigungen, weil sie die Entsorgung des Regenwassers für gesichert hält. Für die Fortleitung des Wassers, das nicht auf den Grundstücken in dem im Bereich Olbeschgraben vorgesehenen Entwässerungssystem versickern kann, liege eine bestandskräftige Erlaubnis vor, erklärte Dietze. "Die Stadt hat mit der Errichtung dieses Entwässerungssystems vor dem Baustopp im Gebiet BU 11/1 begonnen und das System so hergestellt, dass die bestehenden baulichen Anlagen und weitere über dieses provisorische System entwässert werden können."

Der Baudezernent betont, dass nur der BU 11/1 außer Vollzug gesetzt worden sei, in dem die Entwässerungsanlagen im Olbeschgraben festgelegt seien, nicht aber der alte BU 11.

Den Weg für die Bagger freigemacht hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. Es wies einen Antrag von Professor Alfred Haverkamp auf Einstweilige Anordnung gegen die jetzt erteilten Baugenehmigungen zurück. Dietze kommentiert: "Aus Sicht der Stadt Trier bleibt es damit bei der Anwendung des Bebauungsplans BU 11, soweit noch weitere Genehmigungen anstehen."

Warten und Hoffen heißt es weiterhin für die Eltern jüngerer Kinder: Der Bau der geplanten Grundschule hängt von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab, ob die Entwicklungssatzung der Stadt rechtmäßig ist. Ein Verhandlungstermin für das Verfahren steht noch nicht fest. Dietze: "Nur wenn die Entwicklungssatzung weiter angewendet werden kann, ist die Finanzierung des Projektes gesichert."

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