Bauen am Fluss: Neue Regeln

Um die Stadt vor den Auswirkungen von möglichen "Jahrhundert-Hochwassern" besser zu schützen, ist das Überschwemmungsgebiet ausgeweitet worden. Der Leiter des Trierer Hochwassermeldezentrums stellte die neuen Grenzen - und deren Folgen für die Stadtentwicklung - gestern im Fachausschuss vor.

 Land unter: Ein ausgeweitetes Überschwemmungsgebiet soll helfen, die Auswirkungen von Mosel-Hochwassern einzudämmen. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Land unter: Ein ausgeweitetes Überschwemmungsgebiet soll helfen, die Auswirkungen von Mosel-Hochwassern einzudämmen. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Nicht mehr ein Hochwasser, wie es alle 50 Jahre vorkommt, sondern Überflutungen, mit denen statistisch nur alle 100 Jahre zu rechnen ist, geben Ausschlag für die neuen Grenzen des Überschwemmungsgebiets im Trie rer Stadtgebiet. Beim schlimmen Moselhochwasser von 1993 stieg der Pegel auf 11,28 Meter, der Wasserspiegel blieb 30 Zentimeter unterhalb der Deichkrone. "Das war ein 50-jährliches Hochwasser", erklärte der Leiter des Trierer Hochwassermeldezentrums, Michael Schuhmacher, dem Bauausschusses am Donnerstag. Bei einem 100-jährlichen Hochwasser stiege der Pegel um weitere rund 50 Zentimeter. Die Mosel würde über den Deich schwappen, nahezu ganz Trier-Nord, Teile von Pfalzel, der Eurener Flur, des Gewerbegebiets Trier-West und kleinere Teilen von Zewen wären überflutet.

Weil die neue, hochgelegene Umgehungsstraße vor Hochwasser schützt, konnte die Ehranger Ortslage aus dem neuen Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden. "Die neuen Grenzen sind nicht willkürlich, sondern ergeben sich aus festen Daten wie Geländeverlauf und Regenmengen", erklärte Schuhmacher.

Für Hausbesitzer, künftige Bauherren und auch die Stadt hat das Auswirkungen: Denn in Überschwemmungsgebieten gelten schärfere Bauvorschriften. Wo Bebauungspläne existieren, bleiben diese rechtskräftig. Auch in bebautem Gebiet, für das kein Bebauungsplan vorliegt, herrscht Baurecht. Zusätzliche wasserrechtliche Genehmigung für An- und Neubauten sind allerdings trotzdem notwendig. "Hochwasserschutzmaßnahmen müssen erfüllt werden", erklärte Schuhmacher.

Neu ausgewiesen werden dürften Baugebiete im Überschwemmungsgebiet allerdings nicht. Für einige Areale, die die Stadt als künftige Baugebiete vorgesehen hat, könnte das das Aus bedeuten: Zum Beispiel für das Gewerbegebiet westlich der Monaiser Straße, die geplante Erweiterung der Gewerbefläche nördlich von Schloss Monaise, das Wohngebiet "Mittelweg" in Pfalzel und das geplante Sondergebiet "Feriendorf" östlich von Oberkirch in Trier-Zewen.

Die neuen Überschwemmungsgebietsgrenzen sind am vergangenen Dienstag rechtskräftig geworden - nicht zuletzt schützen sich Stadt und Land so vor möglichen Schadensersatzforderungen von Hausbesitzern, die sich in einer flutfreien Zone wähnten, bei einem 100-jährlichen Hochwasser allerdings die Mosel im Haus stehen hätten.

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