Berechnung soll gerechter werden

Trier · Die Elternbeiträge für Krippen- und Hortkinder in Trier werden ab Januar 2015 auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens berechnet. Betroffen sind Eltern von Kindern unter zwei Jahren, die eine Ganztags- oder Teilzeitbetreuung in Anspruch nehmen, sowie Schulkinder, die nachmittags den Hort besuchen.


Für Kinder ab zwei Jahren bis zur Einschulung ist die Betreuung beitragsfrei. Das neue Verfahren berücksichtigt sämtliche Einkünfte einer Familie abzüglich der Belastungen. Dies lasse "eine sozial gerechtere Einstufung der Elternbeiträge" zu, heißt es im Jugendamt.
Berücksichtigt werden fortan auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, zudem Kindergeld oder Unterhaltszahlungen. Selbstständige müssen eine Gewinnermittlung und ihren Einkommenssteuerbescheid vorlegen. An Ausgaben können Fahrtkosten zur Arbeit, Versicherungen für Haftpflicht und Hausrat sowie Gewerkschaftsbeiträge geltend gemacht werden, außerdem selbst zu leistende Unterhaltszahlungen. Zudem werden "angemessene Kosten der Unterkunft" berücksichtigt, wobei sich diese an den Richtwerten des Jobcenters der Stadt orientieren.

Der künftige Beitrag für einen Krippenplatz bewegt sich zwischen 39 und 546 Euro, der für einen Hortplatz zwischen 27 und 382 Euro. Bis zu einem Einkommen von 1498 Euro bei einem Kind und einem Elternteil im Haushalt herrscht Beitragsfreiheit. Bei zwei Elternteilen im Haushalt liegt diese Grenze bei 1856 Euro oder 2579 Euro (drei Kinder). Der Höchstsatz wird fällig ab einem bereinigten Einkommen von 3773 Euro bei einem Kind sowie einem Elternteil im Haushalt.
Leben beide Elternteile im Haushalt und nutzen drei Kinder das Hort- oder Krippenangebot, wird der Höchstbetrag ab einem bereinigten Nettoeinkommen von 6154 Euro verlangt. mst

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