Bettensteuer: Der Widerstand wächst

Trier · Die geplante Einführung der neuen Steuer in Trier läuft keineswegs so glatt, wie die Stadtverwaltung es signalisiert hat. Ein Verband will Kläger unterstützen.

 Wer etwa als Tourist in einem Trierer Hotel übernachtet, soll ab Januar 2018 einen Zuschlag zahlen müssen. TV-Foto: Archiv/Roland Morgen

Wer etwa als Tourist in einem Trierer Hotel übernachtet, soll ab Januar 2018 einen Zuschlag zahlen müssen. TV-Foto: Archiv/Roland Morgen

Foto: roland morgen (rm.) ("TV-Upload morgen"

Trier Der Trierer Stadtrat soll am Donnerstag, 28. September, seinen Segen zur Einführung einer sogenannten Beherbergungssteuer zum 1. Januar 2018 geben. Wer in Trier ein Zimmer bucht, soll für die ersten sieben Nächte jeweils 3,5 Prozent Aufschlag zahlen - dienstlich Reisende ausgenommen.Doch der Widerstand wächst. Der Trierer Hotelier Artur Friedrich kündigte bereits rechtliche Schritte gegen das Vorhaben an (TV vom 15. September). Nun legt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Rheinland-Pfalz nach und kündigt an, Klagen seiner Mitglieder zu unterstützen. Drei Trie rer Hoteliers erwägen demnach Klagen. Dehoga-Präsident Gereon Haumann (52): "Wir werden alle rechtlichen Mittel ausnutzen, um diese Bettensteuer zu verhindern." Trier sei die derzeit einzige Stadt landesweit, die so etwas plane (siehe dazu nebenstehenden Text).Der Vorstoß überrascht, denn laut Stadt wurde "die Erarbeitung der Satzung im Rathaus von Anfang an eng abgestimmt mit Vertretern der Trierer Beherbergungsbetriebe, des Dehoga sowie der Industrie- und Handelskammer".Auf Nachfrage des TV rückt Gereon Haumann den so entstandenen Eindruck zurecht: "Es waren zwar einzelne Hoteliers eingebunden, die zum Teil auch eine Funktion beim Dehoga auf Kreisebene haben. Aber sie haben sich nie für die Einführung einer Steuer ausgesprochen. Die Stadt weiß genau, dass der Dehoga-Landesverband in Bad Kreuznach sitzt und wir schon seit jeher für eine freiwillige Lösung plädieren."Diese Lösung sollte so aussehen: Beherbergungsbranche, Einzelhandel und Stadt zahlen je 100 000 Euro pro Jahr, zweckgebunden für die Tourismusförderung. "Innerhalb der vergangenen fünf Jahre hätte die Stadt so eine Million Euro einnehmen können", rechnet Haumann vor. Alternativ könne der Verband auch mit einer Tourismusabgabe leben, die alle Profiteure per Satzung zahlen müssten. Die Bettensteuer hingegen belaste nur eine Branche und fließe in den allgemeinen Haushalt der Stadt.Die Verwaltung bekräftigt, der Trierer Dehoga-Vertreter sei zu allen Sitzungen eingeladen gewesen, habe mehrere Termine besucht und sich konstruktiv an der Diskussion beteiligt. Aus der Arbeitsgruppe sei etwa die Anregung aufgenommen worden, die Steuer als Prozentanteil statt als fixen Betrag pro Übernachtung zu erheben.Der Dehoga-Kreisvorsitzende war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.Oberbürgermeister Wolfram Leibe äußert sich zuversichtlich: "Wir halten die Satzung für rechtssicher und sehen Klagen gelassen entgegen." Mit 3,5 Prozent bewege sich Trier am unteren Rand der Beherbergungssteuern in Deutschland.Bundesweit gibt es rund 20 Städte, die Bettensteuern erheben. Mehrere Hoteliers sind bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen, weil sie der Ansicht sind, eine solche Steuer sei verfassungswidrig. Ein Urteil in letzter Instanz steht noch aus.2012 war ein erster Versuch Triers zur Einführung der Steuer vor dem Bundesverwaltungsgericht gestoppt worden. Haumann: "Wir werden nochmals bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Wenn Triers Stadtverwaltung sich erneut eine blutige Nase einhandeln will - bitteschön!"(Mit Material der dpa.)KommentarMeinung

Schöner ScheinDie Stadt Trier führt eine Bettensteuer ein, und der Hotel- und Gaststättenverband arbeitet erst fleißig mit und schweigt dann vornehm, als die Verwaltung stolz das vermeintlich einvernehmliche Ergebnis präsentiert. Irgendetwas konnte an diesem glänzenden Szenario nicht stimmen. Inzwischen ist klar: Was auch immer örtliche Hoteliers mitgemacht haben oder nicht verhindern konnten, will der Landesverband keineswegs hinnehmen. Er hat 2012 zu lange und letztlich erfolgreich gekämpft, um jetzt aufzugeben. Wer vor Gericht diesmal siegen wird, ist offen. Die Stadt lässt in der neuen Version der Steuer zwar dienstliche Übernachtungen außen vor. Doch allein diese Unterscheidung wirft schon datenschutzrechtliche Fragen auf. Und wer soll das überprüfen, wenn der Gast sich mit dem Zauberwort "Dienstreise" freikauft? Nur eine Branche wird belastet, andere Tourismus-Profiteure und das Umland kommen ungeschoren davon. Und die Einnahmen versickern irgendwo im allgemeinen Haushalt. Das mag vielleicht rechtlich zulässig sein, aber noch lange nicht richtig und gerecht. m.hormes@volksfreund.de

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