Billig – und trotzdem zu teuer

TRIER. Welche Wohnung darf wie viel kosten? Der neue Mietspiegel der Stadt gibt Auskunft über durchschnittliche Kaltmieten in Trier. Die Energieeffizienz der Wohnungen fließt allerdings nicht mit in die Einstufungen ein. Dabei entscheiden bei den derzeitigen hohen Energiekosten häufig die Nebenkosten darüber, ob eine Miete vergleichsweise günstig ist oder nicht.

Wie viel Miete zahlt man in Trier für 120 Quadratmeter unsanierten Altbau? Was kostet eine 75-Quadratmeter-Neubauwohnung, Baujahr 2005, in ruhiger Lage? Wie schlägt sich die Nähe zur Innenstadt auf den Mietzins nieder? Welchen Wert hat ein Südbalkon? Und wie viel kann der Vermieter mehr verlangen, wenn er den PVC-Boden durch Parkett ersetzt? Auf all diese Fragen gibt der neue Mietspiegel der Stadt Trier Antwort. Über verschiedene Tabellen können durchschnittliche, ortsübliche Mieten für bestimmte Wohnungstypen ermittelt werden.Plus für Parkett, Minus für weite Wege

Ausgegangen wird von einer Standard-Tabelle. Mit dieser wird zunächst nach Baujahr und Wohnfläche ein durchschnittlicher Mietzins ermittelt. Für Wohnungen zwischen 61 und 70 Quadratmeter, gebaut zwischen 1961 und 1971, ergibt sich daraus zum Beispiel eine für Trier ortsübliche Netto-Kalt-Vergleichsmiete von 4,85 Euro. Doch wie viel Miete für eine Trierer Wohnung tatsächlich verlangt werden kann, richtet sich nach weit mehr Faktoren als Größe und Baujahr. Um solche mietmindernden oder den Wohnwert steigernden Merkmale adäquat in die Ermittlung der Vergleichsmiete einfließen zu lassen, führt der Mietspiegel weitere Tabellen für die Bewertung der Sanitärausstattung, der Wohnraumausstattung, der Heizung, der Hausart und der Lage auf. Ist der Fußboden im Bad nicht gefliest oder der nächste Spielplatz zu weit weg, gibt es einen Minuspunkt. Zwei Waschbecken im Bad, Wintergarten, Einbauküche und eine schöne Aussicht sind dagegen beispielsweise jeweils einen Pluspunkt wert. Die Plus- und Minuspunkte werden in unterschiedliche Prozentpunkte umgerechnet. Diese werden dann den Mieten der Standardtabelle zu- oder abgeschlagen. So kommt man zu einer individuellen, ortsüblichen Netto-Kaltmiete pro Quadratmeter. Der Mietspiegel, den die Stadt bei einem externen Institut in Auftrag gegeben hatte, soll das Mietpreisgefüge transparent machen und dabei helfen, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu vermeiden. Dabei gibt das statistische Zahlenwerk nur Richtwerte an. Liegt die tatsächliche Miete 17 Prozent über oder unter der aus den Tabellen errechneten Summe, gilt das als ortsüblich. Wie hoch die Miete bei Neuvermietungen angesetzt wird, bleibt Verhandlungssache und ist abhängig von weiteren Qualitätsmerkmalen, die der Mietspiegel nicht erfasst. Allerdings dürfen per Gesetz Mieten nicht in "auffälligem Missverhältnis" zur ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zu den vom neuen Mietspiegel nicht erfassten Merkmalen gehört auch der energetische Zustand der Wohnung und des Hauses. Zwar gibt es für Elektrospeicheröfen und Einfachverglasungen Abzüge, die Dämm-Qualität von Außenwänden und Dach findet keine Berücksichtigung. Die Heizkosten fließen damit nicht in die Beurteilung der Grundmiete ein.

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