Bis zur allerletzten Instanz

TRIER. Vereinigte Hospitien und kein Ende: Der Streit um den Status der Stiftung geht nun doch in eine weitere Runde. Die Hospitien haben sich beim Bundesgerichtshof formaljuristisch durchgesetzt, inhaltlich sinken aber ihre Chancen, als kirchliche Stiftung anerkannt zu werden.

Seit fünf Jahren beharken sich die Vereinigten Hospitien und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) quer durch alle juristischen Instanzen. Es geht um die Frage, ob die aus dem napoleonischen Zeitalter stammenden Hospitien eine kirchliche oder eine staatliche Stiftung sind. Zuletzt hatte sich die ADD mit ihrer Auffassung einer staatlichen Einrichtung durchgesetzt. Nun waren die Hospitien wiederum beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich. Der Beschlusstenor der Bundesrichter lässt allerdings vermuten, dass am Ende doch die ADD Recht behält.Kein Streit um des Kaisers Bart

Der Streit ist nicht nur einer um des Kaisers Bart. Rechnet man die Stiftung dem kirchlichen Bereich zu, gelten andere Richtlinien, etwa im Bereich der Personalvertretung oder der Tarifgestaltung. Gilt sie als staatliche Einrichtung, würde sich über kurz oder lang die Frage nach der Berechtigung des bislang starken kirchlichen Einflusses auf die Geschicke der Hospitien stellen. Zudem ist die Stiftung als Träger von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Betreiber eines Weinguts und Besitzer nicht unerheblicher Ländereien ein beachtliches "Schmankerl"und darüber hinaus ein durchaus erfolgreiches mittelständisches Unternehmen. Über Jahrzehnte gab es ein friedliches Miteinander unter Ausklammerung der Eigentums-Frage. Ein Streit zwischen der Geschäftsführung und den Arbeitnehmervertretern über die Rechte des Personalrats löste 1998 eine Lawine aus. Die Hospitien wollten kirchliches Recht angewandt sehen, der Personalrat wehrte sich gegen befürchtete Einschränkungen. Die ADD als Stiftungsaufsicht prüfte die Rechtslage und befand, es handele sich nicht um eine kirchliche Einrichtung. Der Hospitien-Verwaltungsrat, angeführt von Oberbürgermeister Helmut Schröer, legte Widerspruch ein, setzte sich nicht durch, zog daraufhin vors Verwaltungsgericht - und bekam Recht. Dann bewaffnete sich die ADD mit historischen Gutachten und ging beim Oberverwaltungsgericht in Berufung - mit Erfolg. Die Hospitien seien keine kirchliche Einrichtung, befanden die Koblenzer Oberrichter und strichen in einem Aufwasch die Revisionsmöglichkeit. Dagegen klagten nun wieder die Hospitien beim Bundesverwaltungsgericht. Und tatsächlich traf Anfang September ein Spruch aus Berlin ein: Das OVG habe einen formalen Fehler gemacht, das Urteil sei aufzuheben und in Koblenz neu zu verhandeln.Freudenjubel blieb im Hals stecken

Doch der Freudenjubel in der Hospitien-Zentrale am Krahnenufer dürfte den Stiftungs-Chefs nach Lektüre der schriftlichen Urteilsbegründung im Hals stecken geblieben sein. Denn inhaltlich stärkt die höchste Instanz dem OVG und damit der ADD-Argumentation den Rücken. In der zentralen Frage, ob die Hospitien ursprünglich "kirchlichen Charakters" gewesen seien" und wie sich dieser Status im Laufe der vergangenen 200 Jahre entwickelt habe, schließt sich der Bundesgerichtshof weitgehend dem formal aufgehobenen Urteil an. So spricht zurzeit vieles dafür, dass das OVG den Formfehler beseitigt, dann aber endgültig befindet, die Vereinigten Hospitien gehörten der Öffentlichkeit - und nicht der Kirche. ADD-Präsident Josef Peter Mertes ist dem Vernehmen nach sehr optimistisch. Offiziell hält sich sein Amt in dem schwebenden Verfahren freilich mit öffentlichen Äußerungen zurück. Man habe dem OVG dieser Tage eine erneute Stellungnahme zugesandt, heißt es knapp. Auch Oberbürgermeister Schröer meidet als Verwaltungsrats-Chef der Hospitien jegliche Prognosen. Das Gremium habe seit dem Berliner Urteil noch nicht getagt, sagt der OB. Aber das juristische Hin und Her zeige, dass eine endgültige Klärung, wie vom Verwaltungsrat angestrebt, notwendig sei. Wenn es ein endgültiges Urteil gebe, versichert Schröer, "dann machen wir das auch so, wie es richtig sein soll".

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