Nicht nur in Trier-Nord, sondern nun offenbar auch am anderen Ende der Moselstadt bieten Prostituierte ihre Dienste am Straßenrand an. Trotz Raubüberfall und neuer Sexsteuer sehen Stadt und Polizei keinen besonderen Handlungsbedarf.
Trier. Wer in Trier als Prostituierte arbeitet oder ein Bordell betreibt, ist seit dem 1. Oktober verpflichtet, eine sogenannte Sexsteuer zu zahlen. Die Stadtverwaltung setzt bei der neuen Abgabe auf Eigeninitiative: Denn wer seine Steuer (siehe Extra) an die Stadt überweisen will, der muss sich für diesen Steuerbescheid bislang selbst ein Formular basteln und sich auch die Kontoverbindung der Stadtkasse selbst raussuchen. Entsprechende Formblätter gibt es nämlich nicht.
Erst "in Kürze" sollen entsprechende Informationen und Vordrucke im Internet auf der Homepage der Stadt hinterlegt werden, erklärt der städtische Pressesprecher Dieter Jacobs.
Noch nicht besetzt ist zudem die neue Halbtagsstelle in der Stadtverwaltung, die laut Oberbürgermeister Klaus Jensen zumindest in der Anlaufzeit der neuen Abgabe nötig ist, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand zu bewältigen und für die der Stadtrat 32 000 Euro pro Jahr bewilligt hat.
Laut Paragraf 13 der städtischen Vergnügungssteuersatzung haben Prostituierte und Bordellbetreiber bis zum 10. November Zeit, bei der Stadt ihre Oktober-Steuermeldung abzugeben. Wie viel Geld die neue Sexsteuer in die Stadtkasse spülen werde, könne daher noch nicht gesagt werden, sagt Rathaussprecher Jacobs. Der Stadtrat hatte die Sexsteuer im Juni mehrheitlich beschlossen - gegen die Stimmen der Grünen und der Linken. Beide Fraktionen hatten gefordert, dass die Stadt mehr für die Sicherheit der Prostituierten tun müsse - erst recht, wenn sie deren Arbeit mit einer neuen Abgabe belege. Nach dem Raubüberfall Ende September auf eine der Straßenprostituierten in der Ruwererstraße, hat dieser Aspekt neue Aktualität gewonnen. Die Annahme, dass die Stadt im Gegenzug für die neue Sexsteuer eine "Gegenhütungspflicht" habe, sei allerdings falsch, erklärt Rathaussprecher Jacobs: "Zuständig für die Sicherheit der einzelnen Prostituierten ist die Polizei."
Die Polizei habe zwar "ein besonderes Augenmerk" auf die Prostitution und ihr Umfeld. "Aber eine Art Security-Dienst können wir nicht stellen", sagt Polizei-Pressesprecherin Monika Peters. Der Überfall auf die Prostituierte sei bedauerlich. "Aber es gibt leider genau so auch Überfälle auf andere Menschen - zum Beispiel Senioren. Da können wir, zumal das bislang ein Einzelfall war, keine über die normalen Sicherheitskontrollen hinausgehenden Vorkehrungen treffen."
"Kein Security-Dienst"
Die Nachfrage nach käuflichem Sex - und damit auch das Angebot - wächst in Trier unterdessen weiter: Mitte September hat in Trier-Nord das Flatrate-Bordell "Poppstall" eröffnet (der TV berichtete). Und am anderen Ende der Stadt gibt es Anzeichen für einen neuen Straßenstrich: Bei Stadt und Polizei sind Hinweise eingegangen, dass in der Luxemburger-, in der Aachener Straße und im Gewerbegebiet Zewen Frauen ihre Dienste angeboten haben. Das Ordnungsamt der Stadt erteilte Platzverweise: Luxemburger- und Aachener Straße liegen im Sperrgebiet der Stadt, in dem Straßenprostitution verboten ist.
Die Trierer Gruppe der Menschenrechtsorganisation Terre des femmes kämpft gegen das All-inclusive-Geschäftsmodell des neuen Trierer Bordells Poppstall und lädt ein zum Info-Abend für 18. Oktober, 18.30 Uhr, im Warsberger Hof, Dietrichstraße 42. In Vorträgen solle es unter anderem um die rechtliche Situation solcher Flatrate-Bordelle gehen.
Extra
Sexsteuer: Prostituierte, die in Trier arbeiten, müssen pro Arbeitstag fünf Euro ins Stadtsäckel zahlen. Für Bars, Bordelle und Swingerclubs beträgt die zur Vergnüngungssteuer zählende Abgabe laut amtlichem Satzungstext pro zehn Quadratmeter "Veranstaltungsfläche" und Tag 1,50 Euro.
Extra
Stadtrat: Neben Karl-Marx- und Luxemburger Straße gibt es in Trier-Nord mehrere Bordelle. Damit das dortige Gewerbegebiet nicht an Attraktivität für "normale" Betriebe verliert, will die Stadtverwaltung bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Trier-Nord" die Ansiedlung weiterer Bordelle und bordellartiger Betriebe ausschließen. Der Stadtrat soll das in seiner Sitzung am 16. Oktober beschließen. Die bestehenden Bordelle genießen Bestandsschutz. Auch der Straßenstrich in der Ruwerer Straße dürfte bleiben. Ob und wie das Trierer Sperrgebiet, in dem Straßenprostitution verboten ist, ausgeweitet wird und wie insgesamt mit dem Thema Prostitution umgegangen werden soll, will Wirtschaftsdezernent Thomas Egger in einem Gesamtkonzept regeln, das bis Anfang 2013 vorliegen soll. woc