Brandstifter müssen hinter Gitter

Trier · Die beiden Trierer, die im Oktober Feuer im Jugendamt gelegt haben, sind verurteilt worden: der eine zu 28 Monaten, der andere zu zwei Tagen Arrest.

 Der Brand im Trierer Jugendamt bedeutete einen Großeinsatz für die Feuerwehr. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Der Brand im Trierer Jugendamt bedeutete einen Großeinsatz für die Feuerwehr. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (ClickMe)

Trier Als die beiden Trierer am Donnerstag, 20. Oktober 2016, losziehen, kennen sie sich erst ein paar Stunden. Am Hauptbahnhof - Treffpunkt der Trierer Drogenszene - sind sie ins Gespräch gekommen. Nach ein paar Jägermeistern, Stubbis, Joints und Aufputsch-Tabletten in einer Kneipe geht's weiter Richtung Viehmarkt. Auf die Idee, das Baugerüst am Jugendamtsgebäude am Augustinerhof zu erklimmen, kommt der 16-jährige J. "Ich dachte, es sei cool, auf dem Dach zu stehen und runterzugucken", erklärt er am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht. Bis ganz oben klettert nur er, sein damals noch 25-jähriger neuer Kumpel S. bleibt auf der dritten Etage stehen. Ein Fenster steht auf Kipp. "Ich hab J. dann zugerufen, dass wir da einsteigen", berichtet S. Wohl in der Hoffnung, Diebesgut in Geld umzuwandeln - immerhin hat der arbeitslose S. mehr als 10 000 Euro Schulden - stecken die beiden in den Büros Computermodems und Kabel ein. J. isst Süßigkeiten, die auf einem der Schreibtische deponiert sind. S. klaut einen rumliegenden Fünf- Euro-Schein und pinkelt in einen Mülleimer.
"Die Idee, durch einen Brand unsere Spuren zu verwischen, stammte von mir", räumt S. vor Richterin Lisa Winterholler ein. "Ich habe auch alleine das Feuer gelegt", gesteht der heute 26-Jährige.
J. will S. davon abhalten. "Wir können doch nicht die ganze Bude abfackeln", sagt er, weiteren Widerstand leiste er allerdings nicht. Während S. zündelt, bleibt J. am Tatort. "Deshalb war es gemeinsame Brandstiftung, auch, wenn du selbst kein Feuer gemacht hast, bist du verantwortlich", redet die Richterin J. eindringlich ins Gewissen.
Auf fünf Schreibtischen kokeln Aktenstapel nieder. In einem Büro greift die Hitze auf einen Schrank, eine Tür und die Deckenverkleidung über. "Wohl nur, weil kein Fenster geborsten ist und die Sauerstoffzufuhr gering war, hat sich das Feuer nicht entfacht", berichtet ein als Zeuge geladener Polizist.
122 500 Euro Schaden hat der Brand angerichtet, bestätigt Jugendamtsleiter Carsten Lang, ebenfalls als Zeuge geladen. Eingerechnet nicht nur die Renovierungskosten sondern auch die Arbeitszeit, die benötigt wurde, die Daten der verkohlten Akten wiederherzustellen.
Ihr Diebesgut deponieren die beiden Angeklagten in der Nähe des Hauptbahnhofs. Eine Überwachungskamera filmt sie dabei. Die Polizei veröffentlicht ein Fahndungsfoto. Als S. das mitbekommt, stellt er sich der Polizei.
Staatsanwalt Mathias Juchem fordert für den 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten und für den Jugendlichen eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten plus einwöchigem Arrest.
Der Rechtsanwalt des 16-Jährigen plädiert, diesen von der Brandstiftung freizusprechen. "Mein Mandant hat weder den Plan, das Feuer zu legen, gemeinsam mit dem Mitangeklagten gefasst, noch verfügte er über die sogenannte Tatherrschaft - zumal er gar kein Feuerzeug dabei hatte."
Das Schöffengericht sieht das anders und verurteilt beide Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Einbruchs, gemeinschaftlicher Brandstiftung und Diebstahls. Für S. bedeutet das eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Außerdem muss er damit rechnen, dass zwei frühere Bewährungsstrafen von jeweils sechs Monaten wegen Diebstahls aufgehoben werden und er diese Zeit zusätzlich hinter Gittern verbringt.
Bei dem nicht vorbestraften16-Jährigen verzichtete das Gericht auf eine Jugendstrafe, macht ihm allerdings Auflagen: Zwei Jahre lang muss er regelmäßig Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten, er darf keine Drogen nehmen und muss das mit regelmäßigen Urintests nachweisen. Außerdem bekommen er und seine Mutter für neun Monate Erziehungshilfe zur Seite gestellt. "Und wir halten es auch für richtig, dass du zwei Tage in Arrest gehst, damit dir klar wird, was du da angerichtet hast - und dass du die Verantwortung trägst, für alles, was du tust in deinem Leben."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort