Chefetage der Uni Trier streitet um Laufband im Büro

Trier · Es kracht gewaltig zwischen zwei Chefbüros der Uni Trier. Im Rechtsstreit der Bibliotheksdirektorin gegen den Präsidenten geht es vordergründig um ein Laufband und ein Sofa in ihrem Büro, doch ihr Anwalt sagt: „Das ist erst der Anfang.“


Die Direktorin der Universitätsbibliothek Trier hat ein Laufband in ihrem Büro installieren lassen. Als Präsident Michael Jäckel davon erfuhr, wies er sie an, das Sportgerät wieder zu entfernen - und das schon seit Jahren ebenfalls in ihrem Büro stehende Sofa gleich mit. Doch die Direktorin, die keine Person des öffentlichen Lebens ist und deshalb nicht namentlich genannt wird, weigerte sich. Laufband und Sofa seien Teil eines dynamischen Arbeitsplatzes, auf den sie wegen eines Bandscheibenvorfalls angewiesen sei.

Diese Argumentation überzeugte den Unipräsidenten offensichtlich nicht. Er ließ beide Objekte wegräumen. Laufband und Sofa landeten in einer Abstellkammer - und der Fall vor dem Verwaltungsgericht, wo er gestern verhandelt wurde. Denn die Bibliothekschefin will beides wieder zurückhaben.

Georg Schmidt, Chef des Verwaltungsgerichts und in diesem Fall vorsitzender Richter, erkannte die Lage sofort. "Um dieses Dienstverhältnis ist es offenbar nicht zum Besten bestellt." Doch was denn nun genau vorgefallen ist zwischen der Bibliotheksdirektorin und dem Unipräsidenten, bleibt vorerst im Dunkeln. Keiner der beiden nahm an der Verhandlung teil. Die Direktorin ist laut Mitteilung ihres Anwalts Paul Henseler zurzeit im Ausland, der Präsident schickte seinen Personalchef Michael Lo Re und blieb dem Gerichtssaal ebenfalls fern. Nach der Verhandlung betonte Jäckel auf Anfrage des TV, er wolle diesen Fall während der noch laufenden Verhandlung nicht kommentieren.

Das belastete Dienstverhältnis war aber auch nicht das Thema des Prozesses. Stattdessen ging es um die Frage, ob ein Arbeitnehmer Fitnessgeräte und Sitzmöbel an seinem Arbeitsplatz installieren darf. Nein, darf er nicht, sagt die Uni. Vor allem nicht ohne jede Rücksprache oder gar Erlaubnis des Dienstherrn. Die therapeutische und medizinische Notwendigkeit, ein Laufband im Büro haben zu müssen, habe die Direktorin erst als Argument ins Feld geführt, als die Räumungsanweisung schon auf dem Tisch lag. "Außerdem müsste die Direktorin erst einmal nachweisen, dass dieses Laufband tatsächlich eine therapeutische Wirkung hat", argumentierte Michael Lo Re als Anwalt der Uni.

Paul Henseler vertrat die um Wiederaufstellung ihrer Inneneinrichtung kämpfende Direktorin und tat das sehr offensiv. Sein erstes Angriffsziel war das Gericht selbst. "Ich sehe weder einen Grund noch eine Notwendigkeit, den Fall heute in Abwesenheit meiner Mandantin zu verhandeln", sagte er. Ein Vertagungsgesuch aufgrund des Auslandsaufenthalts der Direktorin hatte die Kammer abgelehnt. "Wir konnten uns nicht verständigen, sie kann sich hier nicht äußern, ich kann mich wegen eines möglichen Vergleichs auch nicht mit ihr abstimmen." Richter Schmidt konterte: "Es gab im Vorfeld der Verhandlung genug Zeit zur Erörterung."

Ebenso aggressiv vertrat Henseler die Interessen seiner Mandantin. "Wir führen hier eine Grundsatzdebatte mit weitreichenden Folgen, nur weil hier ein Exempel statuiert werden soll. Ich glaube, dieser Prozess ist erst der Anfang." Die Direktorin habe nichts von ihrem Dienstherrn gefordert, sondern Eigeninitiative gezeigt und "die Dinge selbst in die Hand genommen".

Das Verwaltungsgericht hat gestern noch nicht entschieden. Das wird erst in den nächsten Wochen geschehen, das Ergebnis landet in den Briefkästen der Direktorin und des Präsidenten. Richter Schmidt ließ seine Sicht der Dinge erkennen: "Ein Arbeitnehmer muss grundsätzlich Dienst tun, wenn er gesund ist. Wenn er medizinische Geräte braucht, ist er eben nicht gesund und nicht voll dienstfähig." Dann müsse er seine Dienstfähigkeit wieder herstellen - und die Uni habe ein Fitnessstudio mit regulären Sportlaufbändern.

Eigene Elektrogeräte verursachen immer mal wieder Auseinandersetzungen zwischen Chefs und Mitarbeitern. In den meisten Fällen, die dann tatsächlich vor Gericht landen, sind es kleine Geräte: die eigene Kaffeemaschine, das Radio, der Toaster, der Ventilator oder seit einigen Jahren auch Audiogeräte, die Musik vom angedockten Smartphone abspielen.

Der Gesetzgeber steht hier auf der Seite des Chefs: Ohne ausdrückliche Erlaubnis läuft gar nichts. Private Elektrogeräte stellen eine mögliche Gefahr dar, die auch dann unter die Organisations- und Aufsichtspflicht des Arbeitgebers fallen, wenn er sie nicht genehmigt hat und von ihrer Existenz gar nichts weiß. Außerdem zapft jedes Privatgerät den Strom des Unternehmens an.

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