Das blutige Ende eines Familienstreits: 32-Jähriger soll Frau vor den Augen seiner Kinder getötet haben

Trier · Vor den Augen der drei Kinder soll ein Flüchtling aus Syrien seine Frau erschlagen haben. Am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Trier zeigt er keine emotionale Regung, obwohl ihn Zeugenaussagen schwer belasten.

 Das Trierer Landgericht hat nach zwei Jahren einen neuen Chef. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Das Trierer Landgericht hat nach zwei Jahren einen neuen Chef. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Als der damals 32-jährige Kurde nach der Flucht aus Syrien Ende Juli mit seiner gleichaltrigen Frau und den drei kleinen Söhnen in die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Afa) in Trier-Nord kam, herrschten dort schlimme Zustände. Obwohl die Einrichtung vollkommen überfüllt war und viele Asylbegehrende in Treppenhäusern und auf Fluren übernachten mussten, bekam die Familie aus dem umkämpften Nord-Osten des Bürgerkriegslandes ein eigenes Zimmer zugewiesen.

Gestern wurde der Mann in roter Häftlingskleidung und Handschellen in den großen Saal des Landgerichts Trier geführt. Seine Frau ist tot. Die Kinder stehen unter der Obhut des Jugendamtes. Eine Familie ist zerstört.

Die Anklage: Laut Oberstaatsanwalt Ingo Hromada soll der Mann am 17. August 2015 seine Frau getötet haben, "ohne ein Mörder zu sein". Die Anklage lautet auf Totschlag. Es soll zwischen dem Ehepaar in ihrem Zimmer zum Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Mann den Beschluss gefasst haben soll, seine Frau zu töten. Vor den Augen der Kinder soll er mit dem Bein eines kaputten Zimmertisches mindestens achtmal heftig auf den Kopf der 32-Jährigen eingeschlagen haben. Die Frau erlag kurze Zeit später in einem Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Die Verhandlung: Zum Auftakt des auf sieben Verhandlungstage angesetzten Prozesses unter dem Vorsitz von Richterin Petra Schmitz verweigert der durch Pflichtverteidiger Christian Hölzer vertretene Angeklagte jedes Wort zu den Vorwürfen. Ein Dolmetscher übersetzt alles, was von den Prozessbeteiligten gesagt wird. So sind es die Aussagen der Zeugen - an diesem Tag ausschließlich Polizeibeamte - die sich wie Puzzleteile zu einer Vorstellung zusammenfügen, was sich an jenem 17. August ereignet haben könnte:

Die Rettungskräfte gingen damals zunächst von Sturzverletzungen aus, wie es der Ehemann angegeben hatte. Sie kämpften um das Leben der Frau und realisierten erst in der Klinik, dass es sich um eine Gewalttat handeln musste. Die Polizei traf deshalb erst mehr als drei Stunden nach der mutmaßlichen Bluttat in der Afa ein. In dem vollständig aufgeräumten und sauberen Zimmer der Familie trafen sie den Vater und seine Kinder an, die auf das Erscheinen der Beamten "auffallend lethargisch und ohne Regung" reagierten. Die Matratze, auf der die blutüberströmte Frau gelegen haben soll, war ebenso aus dem Raum geschafft worden wie die blutige Bettwäsche. Der Mann ließ sich ohne Widerstand abführen.

Vor allem die Aussagen der leitenden Ermittlerin der Kriminalpolizei lassen erahnen, dass der Tod der Frau kein Unglück, sondern das Ende eines langen Familiendramas gewesen sein könnte. Die Oberkommissarin hat auch mit dem Bruder, der Mutter und dem Onkel der Toten gesprochen. Deren Aussagen belasten den Tatverdächtigen schwer: So soll er seine Ehefrau bereits in der Vergangenheit mehrfach heftig geschlagen und einmal auch gewürgt haben. Eifersucht, Faulheit und Geiz des Mannes wurden mehrfach als Grund für den Streit zwischen dem Paar genannt. Für einige Tage sei die Frau in Syrien sogar ausgezogen, aber wegen der Kinder zurückgekommen.
Wie Oberstaatsanwalt Hromada bereits vor der Anklageerhebung (TV vom 17. März) mitgeteilt hat, sind bei der Obduktion der getöteten Frau ältere Verletzungen bemerkt worden, die darauf hindeuten, dass sie schon früher misshandelt worden ist.

Der Angeklagte verfolgt am Donnerstag alle belastenden Aussagen mit unbewegter Mine. Lediglich als der Vorwurf laut wird, er habe auch seine Kinder geschlagen, schüttelt er einmal kaum merklich mit dem Kopf.

Die Fortsetzung: Bei Totschlag liegt die Freiheitsstrafe in der Regel zwischen fünf und 15 Jahren. In besonders schweren Fällen ist auch lebenslängliche Haft möglich. Beim nächsten Verhandlungstag am 4. April im Trierer Landgericht werden weitere Zeugen gehört.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort