"Das ist Rowdytum erster Güte"

Teurer Ausraster: Ein 24-Jähriger aus Prüm, der sich im September eine Auseinandersetzung mit einem litauischen LKW-Fahrer geliefert hatte (der TV berichtete), ist vom Amtsgericht zu einer Zahlung von 1800 Euro verurteilt worden. Außerdem darf er ein Jahr lang kein Auto steuern.

Prüm. (fpl) in betrunkener Autofahrer legt sich mit einem litauischen Trucker an, schlägt mit einer Taschenlampe auf dessen Tür ein, versucht ihm anschließend den Fluchtweg zu versperren, landet nach dem Durchfahren einer roten Baustellenampel im Gegenverkehr, um dann im Rückwärtsgang den soeben überholten LKW zu rammen: Das ist, grob gefasst, der Grund, warum sich die Beteiligten an diesem Tag im Verhandlungssaal des Prümer Amtsgerichts wiedersehen.Für Richter Franz-Josef Triendl ist der Fall am Ende klar. "Was Sie gemacht haben, das ist Rowdytum erster Güte. Sie sind da hin, um Randale zu machen, was anderes war das nicht."Bis zu dieser Erkenntnis aber braucht es knapp zwei Stunden: Denn der Angeklagte, ein Spätaussiedler mit deutschem Pass, rückt nur zögerlich mit seinen Angaben heraus, die von einer Übersetzerin übertragen werden. Zumal seine Einlassungen nicht dazu geeignet sind, seine Glaubwürdigkeit zu untermauern. Auf die Frage, ob er an diesem Abend des 14. September 2007 etwas getrunken habe, sagt er, es sei lediglich ein "alkoholfreies Bier" gewesen. Das jedoch ist nur bedingt vereinbar mit den 1,3 Promille Blutalkohol, die bei ihm festgestellt wurden. Fazit von Richter Triendl: "Das glaubt Ihnen doch kein Mensch."Am Ende gibt er dann zu, nach Feierabend "mit ein paar Jungs" einen getrunken zu haben. Er räumt auch die Auseinandersetzung mit dem 36-jährigen Litauer auf dem Parkplatz "Schöne Aussicht" oberhalb von Prüm ein. Über den Grund für die Randale gehen die Angaben des Angeklagten und des als Zeuge geladenen LKW-Fahrers allerdings weit auseinander. Der Fahrer habe ihn beleidigt und bedroht, weil er im Auto Musik gehört habe, behauptet der 24-Jährige. Der Litauer hingegen sagt, er habe Besseres zu tun, als sich nach einem langen Arbeitstag mit Fremden anzulegen. "Glaubwürdig" findet dessen Angaben die Staatsanwältin Elke Schmitten. "Höchst nebulös", lautet das Urteil von Verteidiger Erwin Barthel.In ihrem Plädoyer berücksichtigt die Staatsanwältin die Situation des bisher unbescholtenen Angeklagten. Sie fordert deshalb keinen Freiheitsentzug, sondern eine Zahlung von 100 Tagessätzen zu 20 Euro sowie den Einzug des Führerscheins für ein Jahr. Der Verteidiger räumt ein, dass sein immerhin teilgeständiger Mandant "überreagiert" habe, und bittet um Milde. Triendl verhängt schließlich das Einbehalten der Fahrerlaubnis für ein Jahr und 90 Tagessätze.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort