Der Damm soll halten

Der Ortsbereich Trier-Ehrang wird nur noch als "überschwemmungsgefährdetes Gebiet" eingestuft. Damit benötigen Bauvorhaben im Ort nur eine baurechtliche und keine zusätzliche wasserrechtliche Genehmigung.

Trier-Ehrang. (gsb) Vor fast einem Jahr sah es noch anders aus. Damals hatte eine Pressemitteilung des Rioler CDU-Landtagsabgeordneten Arnold Schmitt für Ärger gesorgt. Auf seine Anfrage hatte das Umweltministerium mitgeteilt, dass Ehrang als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden sollte. Denn im Mai 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes unter maßgeblicher Beteiligung der unionsgeführten Länder in Kraft getreten, durch das sämtliche Bundesländer Überschwemmungsgebiete ausweisen müssen. Betroffen sind diejenigen Gebiete, die rein statistisch gesehen einmal in 100 Jahren von einem sogenannten Jahrhundert-Hochwasser betroffen sein können. Die Ausweisung von Ehrang als Überschwemmungsgebiet hätte zur Folge gehabt, dass neben baurechtlichen auch wasserrechtliche Genehmigungen für Bauvorhaben nötig geworden wären.Wie die SPD-Landtagsabgeordnete Ingeborg Sahler-Fesel mitteilt, wurde bei einem Ortstermin des Landesumweltministeriums mit der Stadtverwaltung und der SGD Nord die Ausweisung der Ortslage als Überschwemmungsgebiet überprüft. Das Ergebnis: Der Ortsbereich Ehrang wird zukünftig als "überschwemmungsgefährdetes Gebiet" bezeichnet. Damit unterliegen Bauvorhaben keinen zusätzlichen wasserrechtlichen Genehmigungen. "Allerdings sollte an Eigenvorsorge gedacht werden", so Sahler-Fesel. Wie Staatsministerin Margit Conrad auf Nachfrage der Ehranger Abgeordneten erklärte, "liegen die kritischen Bereiche im Damm der B 53 und des Kyllseitendamms ausreichend hoch, um ein Jahrhundert- Hochwasser gerade noch abzuhalten."

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