Der Pfiffikus und das Knöllchen

TRIER. Dies ist die Geschichte eines Mannes, der in der Stadt einen Parkplatz suchte. Rainer Breuer fand eine Nische für sein Auto, die er sich mit einer Dame und ihrem Kleinwagen teilte. Der Pfiffikus meinte, ein Parkschein für beide Fahrzeuge reiche aus. Falsch gedacht! Die Kommune schickte ihm ein Knöllchen, Breuer weigerte sich zu zahlen - und in wenigen Tagen wird die Sache vor Gericht verhandelt.

 "Tatort" Sichelstraße: Rainer Breuer hat mit seinem Mazda einen Parkplatz gefunden, den er sich mit einem anderen Auto (VW Polo) teilt. Reicht dafür ein Parkschein? Diese Frage wird vor Gericht geklärt.Foto: Frank Giarra

"Tatort" Sichelstraße: Rainer Breuer hat mit seinem Mazda einen Parkplatz gefunden, den er sich mit einem anderen Auto (VW Polo) teilt. Reicht dafür ein Parkschein? Diese Frage wird vor Gericht geklärt.Foto: Frank Giarra

Termine, Termine. Heute Einkaufen. Morgen ins Rathaus. Übermorgen zum Friseur. Jeder muss im Laufe der Woche mal in die Stadt - und jeder hat das gleiche Problem: Wohin mit dem Auto, wenn die Zeit drängt? Manche Menschen mögen keine Parkhäuser. So wie Rainer Breuer. Seine Devise: Husch, husch in eine Lücke, wenn sich eine findet. Wie ein Adler, der seine Beute erspäht und blitzschnell zuschlägt. Antwortschreiben im besten Amtsdeutsch

Eines schönen Tages gerät der Trierer jedoch schier in Verzweiflung. Er kreist und kreist und kreist - und findet nichts. Bis er plötzlich eine Idee hat: Da fährt doch glatt ein Auto auf eine Parkfläche, das diese nicht ganz ausfüllt. Warum nicht die Fahrerin fragen, ob man das restliche Plätzchen für sich beanspruchen kann? Breuer parkt sein Auto also hinter der Dame, steigt aus und fragt sie, ob ihr das recht sei, wenn er auch Na ja, heute ist ein guter Tag, die Frau erbarmt sich des Bittstellers und übernimmt sogar die Kosten für den Parkschein. Breuer strahlt: Problem gelöst! Weil die Dame nicht wegfahren kann, ohne dass er zuvor seinen Wagen bewegt hat, teilt er ihr mit, wo er sich aufhalten wird. Das Geschäftsessen beim Chinesen mundet anschließend viel besser. Doch als Rainer Breuer zu seinem Auto zurückkehrt, weil ihn die Frau angerufen und darum gebeten hat, erwartet ihn eine Überraschung: Ein kleines, weißes Papier klebt an der Windschutzscheibe. Das wird doch nicht - leider doch! Ein Knöllchen! Breuer soll fünf Euro zahlen. Begründung: Der Parkschein sei nicht sichtbar ausgelegt gewesen. Seine Reaktion: "Ich habe gedacht: typisch Trier! In anderen Städten geht man viel kulanter mit solchen Dingen um." Den Verleger fuchst dieser Nadelstich. Fünf Euro sind nicht die Welt, doch er mag nicht einsehen, warum er die Strafe bezahlen soll, wenn er sich keiner Schuld bewusst ist. Er schreibt also einen freundlichen Brief ans Straßenverkehrsamt und verweist darauf, dass laut Straßenverkehrsordnung platzsparend geparkt werden müsse, was er zweifelsfrei getan habe. Sein Credo: ein Parkplatz, ein Parkschein, egal wie viele Fahrzeuge. "Das ist bei einer Parkuhr ebenso", argumentiert Breuer. Die Behörde kennt indes kein Pardon. Sie teilt dem "Sünder" im besten Amtsdeutsch mit, sie könne seine Ansicht nicht teilen. Es müsse "eine Gebühr für die Benutzung der einzelnen Parkfläche gezahlt werden". Nur so könne "eine entsprechende Kontrolle der Einhaltung der Bedienpflicht und der Höchstparkzeit gewährleistet" werden. Andernfalls könne "nicht nachvollzogen werden, wann sich ein zweites Fahrzeug in eine markierte Parkbucht gestellt hat". Bußgeldbescheid über 23,12 Euro

Der widerspenstige Trierer weigert sich indes weiterhin, das Knöllchen zu bezahlen. "Ich wollte aus einer Mücke keinen Elefanten machen. Doch die Stadt stellt auf stur, und der Gesetzgeber kümmert sich nicht um solche Dinge. Deshalb muss dieses offenbar ungelöste Problem rechtlich geklärt werden", sagt Breuer. Er hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, denn "einer muss die Sache durchziehen". Anwalt Stephan Wonnebauer betont, er verdiene an dieser Sache keinen Pfennig: "Dafür nehme ich von meinem Mandanten kein Geld. Aber der Vorgang amüsiert mich, weil der Amtsschimmel so kräftig wiehert." Inzwischen ist übrigens ein Bußgeldbescheid an Rainer Breuer ergangen. Aus einst fünf Euro sind 23,12 Euro geworden, die der Trierer im Falle einer Niederlage vor Gericht zu zahlen hätte. Am Montag, 17. Februar, kommt es um 14.50 Uhr im Saal 74 des Amtsgerichts zur Verhandlung. Das Urteil dürfte nicht nur Breuer, sondern jeden Autofahrer interessieren. Ihre Meinung in Kürze? Mail an echo@volksfreund.de

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