Die Kommunalaufsicht soll entscheiden

FILSCH. (ph) Der Ortsbeirat von Filsch wird im Streit mit Tarforst um den Grenzverlauf zwischen beiden Stadtteilen die Kommunalaufsicht anrufen. Dies beschloss der Ortsbeirat am Mittwoch in der ersten Dringlichkeitssitzung seiner Geschichte. Der Konflikt könnte auch Auswirkungen auf die Kommunalwahl am 13. Juni haben.

"Dies mag sicher die denkwürdigste Sitzung seit der Eingemeindung sein", sagte Ortsvorsteher Karl-Josef Gilles (FDP), nachdem alle sieben anwesenden Ortsbeiratsmitglieder zugestimmt hatten, die erste Dringlichkeitssitzung eines Ortsbeirates in Filsch zu eröffnen. "Ich nehme an, es wird nicht so einfach heute", fügte Gilles mit Blick auf den zweiten Tagesordnungspunkt hinzu. Der war dem Grenzstreit zwischen den Ortsteilen Filsch und Tarforst gewidmet und Anlass der Sitzung im Gasthof "Filscher Häuschen" gewesen. Bei der Auseinandersetzung geht es um ein bereits bebautes Gebiet zwischen der Kohlenstraße, An der Pferdeweide und Im Alten Garten (Baugebiet BT 13) sowie um drei in Planung befindliche Baugebiete südlich und östlich der Johann-Enen-Straße (BU 12 bis 14). Nach Überzeugung der Filscher Ortsbeiratsmitglieder gehören diese Flächen zum Territorium ihres Stadtteils, wie auch schon vor der Eingemeindung nach Trier im Jahr 1969. Offiziell werden sie derzeit von der Verwaltung jedoch ganz oder teilweise Tarforst "zugeordnet".Keine Zustimmung zur Änderung der Grenzen

Eine Änderung der Grenzen sei jedoch laut Eingemeindungsvertrag nur mit Zustimmung der betroffenen Stadtteile sowie der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion (ADD) als kommunaler Aufsichtsbehörde möglich, sagte Ortsvorsteher Gilles. Diese Zustimmung sei aber nie erfolgt, fügte Herbert Thommes (CDU) hinzu. Wann genau das Gebiet BT 13 Tarforst zugeschlagen worden sei, wusste im Ortsbeirat Filsch niemand zu sagen. Man habe jedoch schon im August 1999 auf die Grenzproblematik hingewiesen, nachdem bei der vorhergehenden Kommunalwahl die Bewohner von BT 13 in Tarforst gewählt hätten.Rechtsgültigkeit der Grenzen prüfen

In seiner jüngsten Sitzung am 15. März beschäftigte sich der Steuerungsausschuss des Stadtrats auch mit den Baugebieten BU 12 bis 14. In der schriftlichen Vorlage zu dieser Sitzung ist eine Stellungnahme des Rechtsamts enthalten. Darin heißt es: "Das Rechtsamt der Stadt Trier weist darauf hin, dass nach Prüfung der Eingemeindungsverträge aus ihrer Sicht eine Änderung der Ortsbezirksgrenzen nur mit Zustimmung der Ortsbeiräte (und der ADD) durchgeführt werden kann." Da es sich bei den Gebieten BU 12 bis 14 um unbebautes Land handele, schlug die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme vor, die Angelegenheit erst nach der Kommunalwahl zu regeln. Dies sei eine "angenehme Ausrede", meinte Ortsvorsteher Gilles, da die Verwaltung die Problematik im BT 13 einfach ausgeklammert habe. Die dort lebenden gut 400 Menschen würden nicht nur "falsch wählen gehen", wie Franz Bieg (UBM) anmerkte. Sie würden Filsch als dem mit etwa 830 Einwohnern kleinsten Stadtteil Triers im Falle einer "Wiedervereinigung" auch ein größeres Stadtteilbudget sowie zwei zusätzliche Sitze im Ortsbeirat bescheren. Dennoch hatte der Ortsbeirat Filsch einem Vorschlag der Verwaltung, nachdem in einer Art Gebietstausch BT 13 zu Tarforst, BU 12 bis 14 aber zu Filsch kommen würden, am 5. März zugestimmt. Dieser Vorschlag war aber vom Tarforster Ortsbeirat am 15. März einstimmig abgelehnt worden. Auch um Probleme bei der Kommunalwahl zu verhindern, will sich der Ortsbeirat Filsch nun mit einem einstimmig verabschiedeten Schreiben an die ADD als kommunale Aufsichtsbehörde wenden. Darin bittet er darum, "umgehend die Rechtsgültigkeit der zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt von der Verwaltung willkürlich veränderten Grenzen zu prüfen".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort