Die gleiche Prozedur

TRIER. Vor wenigen Wochen berichtete der TV über eine Trierer Zahnärztin, die mit ihrer Vorgehensweise für Ärger bei einer Patientin gesorgt haben soll. Nun meldete sich eine weitere Patientin, die nach ihrer Schilderung die gleiche Prozedur erfuhr.

Es sollte nur eine Routineuntersuchung sein, als Frauke Wagenbach erstmalig eine Zahnärztin in Triers Innenstadt aufsuchte. Eine alte Zahnfüllung wurde entfernt. Erst danach sei sie mit der Tatsache konfrontiert worden, nun 400 Euro zuzahlen zu müssen - ohne über Alternativen informiert worden zu sein. Eine Vorgehensweise, die - falls sie so stattgefunden hat - von der Bezirkszahnärztekammer Trier in Wittlich klar abgelehnt wird. "Die Zahnärztin hätte vorher mit der Patientin über die entstehenden Kosten einer Behandlung sprechen müssen", meint Öffentlichkeitsreferent Hans-Dieter Rothkamm. Das geschah möglicherweise auch in einem weiteren Fall nicht. Gudrun Büscher hatte bei der Lektüre des Zeitungsartikels wohl ein Déjà-vu-Erlebnis. Anfang des Jahres habe sie die gleiche Ärztin wegen Zahnschmerzen aufgesucht. Dort seien zunächst sämtliche Zähne geröntgt worden. "Dann ging das gleiche Spielchen los", erinnert sie sich. Die Füllung sei von der Ärztin entfernt worden. "Dann hielt sie mir ein Formular über die Zuzahlung von 400 Euro vor die Nase. In dieser Situation unterschreibt man natürlich." Auch Büscher erhielt ein aufwändiges, in der Praxis gefertigtes Keramik-Inlay. Dabei habe sie mitverfolgt, wie ein weiterer Patient im nächsten Behandlungszimmer genau das gleiche Prozedere durchlief. Büschers Schmerzen seien geblieben. Ein neuer Termin und die nächste Füllung seien gefolgt - wieder seien 400 Euro fällig geworden. "Ich fragte noch: Wollen Sie das jetzt bei jedem Zahn machen? Da wird man ja arm dabei." Auch dieser Zahn sei nicht der richtige gewesen. Letztendlich sei eine Wurzelbehandlung eines dritten Zahns nötig geworden. Nachdem sie zu einem anderen Zahnarzt gewechselt sei, habe sich heraus gestellt, dass der erste behandelte Zahn tot war. "Ich habe mir aber wenig Chancen ausgerechnet, dazu der Aufwand mit einem Gutachter" - die 800 Euro habe sie also bezahlt. Doktor Matthias Seidel, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer, bezieht Stellung zu den Vorgängen. Es sei eine Beweisfrage, wenn Aussage gegen Aussage vorliege. "Wenn aber zwei, drei Fälle zusammen kommen, sollten sich die Betroffenen zusammen tun, den Rechtsanwalt einschalten", meint Seidel. Wenn Namen genannt würden, könne sich der Vorstand der Kammer mit dem Fall befassen und eine Stellungnahme der Ärztin einholen. Auch Wagenbachs Zahnbehandlung hatte Folgen. Das teure Inlay sei durch ein Provisorium ersetzt worden, da sie sich ebenfalls einer Wurzelbehandlung unterziehen musste. Der ersten Mahnung des Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrums sei sie nicht gefolgt. Ein Brief an das DZR mit Angabe ihrer Gründe, warum sie die 400 Euro nicht bezahlen will, sei bislang unbeantwortet geblieben. Auch die Ärztin hüllt sich in Schweigen. Sie sei zu keiner weiteren Korrespondenz mehr bereit und habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

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