Dobermann fällt Rollstuhlfahrer an

TRIER. Schwere Vorwürfe erhebt ein Rollstuhlfahrer, der am 22. Mai auf dem Moselradweg in Höhe der Unterführung Ausoniusstraße ganz unvermittelt von einem entgegenkommenden Dobermann ins linke Bein gebissen wurde – obwohl das Tier angeleint war. Statt dem Verletzten zu helfen, ergriff der Hundeführer die Flucht. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Sachlich und gefasst erklärt Werner Kurt Schneider den Tathergang und zeigt auf die Stelle, an der er von einem Hund der Rasse Dobermann angegriffen wurde. Dass es ein Dobermann war, weiß Schneider ganz genau, denn er hatte früher selbst einen Rottweiler und kennt sich mit Hunden aus. Nach einem Schlaganfall im März 2005 ist er linksseitig gelähmt und benutzt seitdem einen Elektrorollstuhl - den Moselradweg kennt er gut und fährt dort regelmäßig entlang. So auch am 22. Mai um 15.30 Uhr. "Ich sah den Hund schon von weitem, da war er zunächst überhaupt nicht angeleint", sagt Schneider. "Erst als wir uns näher kamen, hat der Hundeführer den Hund an die Leine genommen." Als die beiden aneinander vorbeiliefen, passierte es: "Der Hund lief zunächst noch links neben dem Hundehalter, ich fuhr ganz rechts. Dann riss sich der Hund los - immer noch angeleint -, lief um sein Herrchen herum und biss mir unvermittelt ins linke Bein, unterhalb des Knies", erklärt er. Mit den Worten "Der mag wohl Ihren Rollstuhl nicht" habe der Hundeführer auf den Vorfall reagiert. "Ich habe die Personalien des Mannes verlangt", sagt Schneider, "daraufhin ist er wortlos und schnelleren Schrittes weitergelaufen und in Richtung Römerbrücke geflüchtet." Nachdem sich Schneider ärztlich hatte behandeln lassen, erstattete er Anzeige beim Ordnungsamt. Diese wurde alsbald an die Staatsanwaltschaft Trier weitergeleitet, wie der Leitende Oberstaatsanwalt, Horst Roos, bestätigte. Zwischenzeitlich sei das Verfahren eingestellt, wenig später aber wieder aufgenommen worden - bisher jedoch ohne Ergebnis. Zudem gestaltet sich die Ermittlung schwierig, da der Hundeführer nicht zwangsläufig auch der Halter des Hundes sein muss. An den Hundeführer kann sich Schneider noch gut erinnern: "Er war etwa Mitte 20, schlank und dunkel gekleidet. Dazu hatte er eine schwarze Baseballkappe und eine hellbraune Hundeleine. Der Dobermann war schwarz-braun gefleckt." Doch die Ermittlung des Täters scheint schwierig: Nach dem Landeshundegesetz sind Hunde der Rasse Dobermann nicht als "gefährliche Hunde" eingestuft, heißt es von Seiten der Stadt Trier, und statistische Daten über die in Trier gemeldeten Hunde gebe es nur für eben diese Rassen. Werner Kurt Schneider ärgert aber auch etwas ganz anderes: "Wenn man ein so großes Tier mit sich herumführt, muss man damit auch umgehen können", sagt er aufgebracht, "wer einen Dobermann nicht an der Leine halten kann, soll sich ein kleineres Tier zulegen." Für ihn sind in solchen Fällen nicht die Hunde schuld, sondern vielmehr die Herrchen oder Frauchen: "Diese Menschen sind dann eine Gefahr für die Mitbürger", schimpft Schneider. Zudem fühlt er sich von der Stadt Trier im Stich gelassen: "Ich werde aus dieser Erfahrung meine Konsequenzen ziehen. Ich habe zwei Waffenscheine und werde zukünftig nicht mehr unbewaffnet aus dem Haus gehen. Es ist traurig, wenn man erfahren muss, dass man von der Stadt nicht geschützt wird." Hinweise nimmt die Polizei Trier entgegen: 0651/97790.Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie uns. Ihre Zuschrift sollte maximal 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein und bis heute, 14 Uhr, vorliegen. Fax: 7199439; E-Mail: echo@volksfreund.de

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