Drogentod einer Studentin: BGH bestätigt Urteil gegen Ex-Freund

Trier/Karlsruhe · Das Urteil gegen einen 31-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, der nichts gegen den Tod seiner 20-jährigen Ex-Freundin unternommen hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die die Revision des Mannes zurückgewiesen.

Der Mann wurde im Februar vom Landgericht Trier zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er mehr oder weniger tatenlos zugesehen hatte, wie die junge in Trier studierende Frau nach der Einnahme der Partydroge Liquid Ecstasy zunächst ins Koma gefallen und später vor seinen Augen mit dem Tod gerungen hat.

Statt einen Notarztes zu rufen, der die Studentin nach Gutachter-Ansicht hätte retten können, surfte er im Internet und verließ die Wohnung der Frau. Laut Bundesgerichtshof gibt es keine Anzeichen für einen Selbstmord der Studentin, wie es ihr Ex-Freund bei der Verhandlung in Trier ausgesagt hatte. Er sei zur Rettung der Frau verpflichtet gewesen, habe dies aber unterlassen, daher sei die Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen richtig gewesen, heißt es in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

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