Durchblick im Umtausch-Trubel

TRIER. Alle Jahre wieder die gleiche Bescherung: Der Gabentisch biegt sich - leider vor Lachen, denn das Doppelkopf-Spiel liegt gleich zweimal drauf, von der CD grinst Trash-Rapper "Sido" statt Schmusediva "Dido" und Oma Erna hat in ihrer Verzweiflung zum fies karierten Retro-Schlips gegriffen. Also auf zur großen Umtausch-Tour!

In der Hand das ungeliebte lila Weihnachts-Dessous, kämpft Geschenkopfer Vera Mayer an der Kaufhauskasse verbissen um ihr vermeintliches Recht auf Warenwechsel. "Vermutlich umsonst", sagt Renate Schröder von der Trierer Verbraucherzentrale. "Auch wenn viele das denken, gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht beim Ladenkauf." Besonders bei Unterwäsche, unverschweißten CDs, Büchern und reduzierten Waren beißen umtauschwillige Kunden in den Geschäften häufig auf Granit, weiß die Beraterin.Viele Kaufleute zeigen Kulanz

Doch der geplante Umtausch muss nicht immer so ausgehen. Keine Angst vorm bösen Kaufmann müsse man in Trier haben, verspricht Galeria-Kaufhof-Direktor Hans-Peter Schlechtriemen: "Der Umtausch ist ein Mittel, den Kunden zufrieden zu stellen", argumentiert der Chef der City-Initiative. Man könne einfach mündlich beim Einkauf das Rückgaberecht klären, die Geschäftsleute seien aber auch im Nachhinein durchaus kulant. Wild will er den Rückgabedschungel denn auch gar nicht wuchern sehen: "Die Umtauschquote liegt bei uns unter einem Prozent", verrät Schlechtriemen. Bei der Kaufhauskette gebe es außerdem freie Wahl zwischen Geld und Gutschein. Ebenso im Mediamarkt: "Umtausch ohne wenn und aber" verspricht deren Trierer Filialchef Ralf Reichert - muss dann aber doch einschränken: "Innerhalb von 14 Tagen". Wegen des erwarteten "Riesenaufkommens, das durch die Geldgeschenke in den Tagen nach Weihnachten umgesetzt wird", sollten sich Geschenkwechsler also sicherheitshalber lieber sputen. Doch nicht immer sind die Händler dermaßen kulant und entgegenkommend: "Es gibt in Trier auch Geschäfte, die gar nicht umtauschen. Und oft melden sich Leute, die kein Geld zurück bekommen, obwohl ihnen einfach keine andere Ware in den Läden gefällt", berichtet Verbraucherberaterin Schröder. Besser dran sei man da immer noch beim Kauf im Internet, erklärt Lutz Wilde von der Stiftung Warentest: Vierzehn Tage Rückgaberecht habe man bei kommerziellen Anbietern laut Fernabsatzgesetz. Jüngster Wehrmutstropfen für die Verbraucher nur: Seit Anfang des Monats könne der Händler das Rücksendeporto uneingeschränkt den Kunden aufbürden. "Das gilt aber nur, wenn er das vor Kauf schriftlich mitteilt", stellt Wilde klar. Sein Tipp: "Sonst einfach portofrei zurückschicken." Noch immer steht die mit Dessous beschenkte Vera Mayer mit roten Wangen an der Wäschekasse. "Das nächste Mal gibt's hoffentlich einen Gutschein", schnaubt sie leise vor sich hin - in seliger Unkenntnis der gnadenlosen Rechtslage: Generell könne man weder auf Stückelung der Gutscheinsumme für Teileinlösungen pochen, noch dürfe man mit einer Barauszahlung der Gutschrift rechnen, warnt die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale.Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit

Die Trierer Kollegin ergänzt: "Nach einer Gesetzesänderung verlieren alle alten Gutscheine von vor 2002 zum Ende diesen Jahres ihre Gültigkeit. Betroffene Verbraucher sollten schnell handeln." Höchstens drei Jahre gelten Wertschriften nun nur noch - danach könne man aber das Geld abzüglich einer Schadenspauschale einfordern. "Der Saum ist doch vollkommen schief." Triumphierend schaut Vera Mayer zunächst auf den ungeliebten lila Slip und dann mitten ins Gesicht der verdutzten Verkäuferin. "Hmm" - diese schaut. "Wenn das so ist, können sie sich selbstverständlich ein anderes Produkt aussuchen." Richtig so! Für nicht durch den Gebrauch hervorgerufene Mängel sind Händler zwei Jahre lang regresspflichtig - in den ersten sechs Monaten sogar ohne jedes Federlesen. Die Verbraucherberatung in der Trierer Fleischstraße 77 ist telefonisch unter der Nummer 0651/48802 erreichbar. Kurzberatungen kosten 5 Euro, Vertragsprüfungen 12,50 Euro.

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