"Ein Hundeklo"

TRIER. (mhf) Verrichtet ein Hund sein "Geschäft" auf einem öffentlichen Gehweg, dann ist sein Besitzer dazu verpflichtet, den Kot zu beseitigen. Doch wer einmal den Geh- und Radweg zwischen Polizeipräsidium und Löwenbrückener Straße passiert, der trifft dort gleich auf eine ganze Menge an übel riechendem Hundekot.

"Es ist ausdrücklich verboten, Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Parkplätzen abkoten zu lassen. Sollte dennoch ein diesbezügliches Missgeschick geschehen, sollte vorsorglich eine entsprechende Tüte zur Beseitigung mitgeführt werden", rät Jörg Elsen, Leiter des Ordnungsamtes Trier. Dass nicht alle Hundehalter dieses Verbot beachten, zeigt sich deutlich auf dem Geh- und Radweg, der von der ART-Geschäftsstelle in der Löwenbrückener Straße in Richtung des Stadtbades führt. Dort findet man nicht nur abgeladenen Hausmüll und weggeworfene Elektrogeräte, sondern auch unzählige stinkende Kothaufen, die das Passieren des Weges besonders unangenehm gestalten. "Das ist kein Gehweg mehr, sondern nur noch ein Hundeklo. Wenn man die Besitzer der Hunde daraufhin anspricht, erhält man nur unfreundliche Antworten", beklagt Ulrike Kobus, die den öffentlichen Weg häufig nutzt. Sie habe sich auch bereits mehrfach beim Ordnungsamt darüber beschwert. "Wir wissen durch den Anruf einer Beschwerdeführerin von dem neuerlichen Mißstand und haben diesen Bereich daher wieder in die Regelbestreifung durch den kommunalen Vollzugsdienst aufgenommen", erklärt Elsen. Von der Kotmenge zu urteilen, handele es sich augenscheinlich um einen größeren Hund, der dort ausgeführt worden sei. Das Stadtreinigungsamt sei bereits informiert. Bisher sei es aber noch nicht gelungen, den Verursacher festzustellen.

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