Einspruch möglich

TRIER. (red) Für die Kommunal- und Europawahl am 13. Juni wird im Rathaus eine Informationsstelle eingerichtet: Das Wahlbüro öffnet seine Pforten am Dienstag, 18. Mai, 8 Uhr, im Großen Rathaussaal.

Die Mitarbeiter sind auch telefonisch unter 0651/718-4180 oder per Fax unter 0651/718-4188 erreichbar. Im Wahlbüro, das wochentags von 8 bis 17 Uhr geöffnet ist, liegt auch vom 24. bis 28. Mai das Wählerverzeichnis zur Einsicht aus. Seit einigen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer bis 23. Mai keinen Brief bekommt, aber dennoch meint, seine Stimme abgeben zu können, kann das Verzeichnis einsehen. Wenn er das Wählerverzeichnis für unvollständig oder unrichtig hält, kann er dagegen Einspruch einlegen. Die Frist endet am Freitag, 28. Mai, 17 Uhr. In fünf der 19 Trierer Stadtteile bewirbt sich bei der Kommunalwahl am 13. Juni nur ein Kandidat als Ortsvorsteher: Olewig, Filsch, Irsch, Kernscheid und Mariahof. Dort kann sich der Wähler nur zwischen einer Ja- oder Nein-Stimme entscheiden. Erhält der Bewerber am 13. Juni nicht mehr als 50 Prozent der Ja-Stimmen, muss ein komplett neuer Wahlgang vorbereitet werden, der erst nach Ablauf einer dreimonatigen Frist stattfinden kann. Erreicht dagegen in einem der anderen Trierer Stadtteile keiner der Bewerber in der ersten Runde die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl am 27. Juni statt.

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