Eltern uneinsichtig

TRIER. (red) Bei einer Verkehrkontrolle stellten Beamte der Polizeiinspektion Trier am Montag gegen 15.30 Uhr einen LKW fest, in dem auf dem Beifahrersitz eine Frau saß, die ein sechsjähriges Kind auf dem Schoß hielt.

Mutter und Kind waren mit demselben für den Beifahrersitz vorgesehenen Gurt angeschnallt. Die Polizei zum TV : "Abgesehen davon, dass der LKW nur über zwei Sitzplätze verfügte, war die Sicherung des Kindes nicht nur vorschriftswidrig, sondern zudem noch sehr gefährlich, bot sie doch bei einem möglichen Verkehrsunfall keinen ausreichenden Schutz für Kind und Mutter." Als besonders bedenklich werten die Ordnungshüter den Umstand, dass sich die Eltern "absolut uneinsichtig" zeigten und der Ärger über Punkte in der "Verkehrssünderkartei" offensichtlich die Sorge um die Sicherheit ihres Kindes verdrängte. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, in Kraftfahrzeugen grundsätzlich nur mitgenommen werden, wenn amtlich genehmigte und geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Dazu gehören Kindersitze, Sitzschalen und Sitzerhöhungen. Keinesfalls reicht der "normale" im Fahrzeug angebrachte Sicherheitsgurt aus. Er gewährleistet keinen ausreichenden Schutz bei einem Verkehrsunfall. Geradezu fahrlässig ist es - so die Polizei -, ein Kind auf dem Schoß sitzend zusammen mit einem Erwachsenen anzuschnallen. In einem solchen Fall können sich sowohl Erwachsene als auch Kinder bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen zuziehen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, wird mit einem Bußgeld und Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister bestraft.

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