Enkeltrick-Prozess: Weitere Zeugen vorgeladen

Trier · Statt des am Freitag erwarteten Urteils hat das Landgericht Trier die Verhandlung um einen möglichen Enkeltrick-Betrüger auf den 28. Juni vertagt.

Weil er mit dem sogenannten Enkeltrick versucht haben soll, Senioren um ihr Erspartes zu bringen, muss sich derzeit ein 32-Jähriger vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Zumindest in einem Fall soll der in Manderscheid lebende Mann am 16. November in Schweich zum Erfolg gekommen sein. Da der Angeklagte kurze Zeit später festgenommen werden konnte, erhielt die um 20 000 Euro betrogene Seniorin aus Schweich ihr Geld zurück.

Am Freitag sollte nach zwei Verhandlungstagen das Urteil fallen. Doch stattdessen wurde die Hauptverhandlung auf den 28. Juni vertagt. Grund ist der Antrag von Verteidiger Otmar Schaffarczyk, einen möglichen Mittäter als Zeugen heranzuziehen. Der Mann sei vom vermeintlichen "Neffen" als Strohmann zur Geldübergabe geschickt worden. Über den Antrag kam es zum Disput. Als der Vorsitzende Richter Armin Hardt den Verteidiger fragte, warum er den Antrag nicht schon Wochen früher gestellt habe, konterte der mit dem Hinweis, dass der mögliche Strohmann schon im Rahmen der Ermittlungen hätte herbeigezogen werden müssen. Dies sei ein Versagen der Behörden, nicht der Verteidigung.

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