Für Sicherheit auf allen Sitzen

110 Verkehrsunfälle mit Kinderbeteiligung in der ersten Jahreshälfte - so sieht die Bilanz im Umkreis Trier aus. Schuld war häufig die falsche Sicherung der Kinder im Auto. Aus diesem Grund hat die Polizei landesweite Verkehrskontrollen gemacht, um die Eltern für die Gefahren zu sensibilisieren.

Trier. Warum haben Sie Ihr Kind nicht angeschnallt? Wo ist der gesetzlich vorgeschriebene Kindersitz? Weshalb sitzt das Kind, das unter zwölf Jahre alt ist, nicht auf einer Sitzerhöhung? - Solche und andere Fragen haben gestern beim landesweiten Verkehrskontrolltag rund um das Thema "Kinder- und Schülersicherheit" 95 Polizeibeamte an 42 verschiedenen Kontrollpunkten in der Region gestellt. Dabei überprüften die Beamten ausschließlich Fahrzeuge, in denen Kinder mitfuhren. Das ernüchternde Ergebnis: Insgesamt 786 Fahrzeuge wurden überprüft, darunter 173 Schulbusse. 214 Fahrzeuge, davon 35 Schulbusse, wurden beanstandet.

In 93 Fällen bemängelte die Polizei die "nicht vorschriftsmäßige Sicherung" von Kindern. In 38 Fällen hatten Eltern ihre Kinder gar nicht angeschnallt. "Ein wirklich schlechtes Vorbild gaben die 140 Erwachsenen ab, die mit ihren Kindern im Auto selbst nicht angeschnallt fuhren", findet Karl-Peter Jochem, Sprecher des Trierer Polizeipräsidiums.

Zu den meistgebrauchten Ausreden zählten dabei: "Ich hatte keine Zeit, ich muss zur Arbeit." oder "Das sind doch nur ein paar Meter bis zur Schule". Laut Jochem wirkten die Eltern "sehr betroffen", als die Beamten dann zum "verkehrserzieherischen Gespräch" baten und darüber informierten, dass Kinder schon bei Unfällen mit geringer Geschwindigkeit schwere Verletzungen erleiden können.

Auch bei den Schulbussen gab es einige Beanstandungen. 20 Verstöße gegen Ausrüstungsvorschriften wie fehlende Feuerlöscher oder Hinweisschilder oder wegen kleinerer technischer Mängel (defektes Licht) verzeichnete die Polizei. "Erfreulich war, dass keiner der Busse wegen gravierender Mängel stehen bleiben musste", sagt Jochem.

Der Polizei ging es an diesem Tag jedoch nicht darum, die Eltern an den Pranger zu stellen, vielmehr "wollten wir aufklären und für die Gefahren sensibilisieren", sagt Jochem. Nur indem man kontinuierlich auf die Verkehrssicherheit hinweise, könne man die Einstellung der Leute ändern. "Steter Tropfen höhlt eben den Stein", fügt Jochem hinzu. Das Echo sei durchweg positiv gewesen. Die Schulleiter hätten sich über die Aktion gefreut. Jochem: "Es gab keinen Erwachsenen, der den Fehler nicht eingesehen hätte." Die Bilanz des Tages: eine Strafanzeige, 19 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern über 40 Euro und 215 Verwarnungen (mündlich oder mit Geldstrafen bis 35 Euro). Extra Grundsätzlich gilt: Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen nur in einem "amtlich genehmigten und für ein Kind geeignetes Rückhaltesystem" im Auto mitfahren. Das gilt auf allen Fahrzeugsitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind wie dem PKW, Van oder Kleinbus. Amtlich genehmigt und geeignet sind Sitze, die der ECE-Regelung 44 entsprechen, die auf der jeweiligen Prüfplakette auf dem Kindersitz steht. Babys gehören nach Angaben des ADAC bis 13 Kilo in Babyschalen. Kinder bis etwa fünf Jahre (neun bis 18 Kilo) sitzen gut in Schalensitzen mit Hosenträgergurt und zwischen viereinhalb und zwölf Jahren (15 bis 36 Kilo) auf Sitzerhöhungen. Als sicherster Platz im Auto gilt der Platz auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz. (MRA)

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