Fahrt mit Drogen endet in Sicherheitsverwahrung

Trier · Trier (har) In Handschellen wird der Angeklagte W. zum Auftakt des Prozesses um seine Flucht vor der Polizei im November 2015 in den Sitzungssaal des Landgerichts Trier gebracht.

Denn die zuständigen Richter des Landgerichts sind der Auffassung, dass von dem ruhig wirkenden 33-Jährigen aus dem Raum Trier eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen könnte. Er ist deshalb nach knapp zweijähriger Untersuchungshaft seit einigen Wochen vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Je nach Ausgang des Verfahrens droht ihm dort ein längerer Aufenthalt.
Was wird dem Mann vorgeworfen, der bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist? Am ersten Verhandlungstag vor der zweiten Großen Strafkammer geschieht nicht viel mehr als die Verlesung der Anklageschrift. Darin werden die Ereignisse des 5. November 2015 noch einmal aufgelistet: Beamte der Polizeiinspektion Schweich wollen den Wagen des Angeklagten in Trier-Ruwer kontrollieren. Der heute 33-Jährige setzt seine Fahrt fort, ohne auf Halteaufforderung und Blaulicht zu reagieren. Die Fahrt geht durch die Loebstraße und endet erstmals im Wendehammer einer Nebenstraße im Trierer Norden. Als nun - laut Anklageschrift - die Polizeibeamten den Mann zum Aussteigen auffordern, gibt dieser Gas und setzt seine Flucht fort. Zurück auf der Loebstraße versuchen die Polizisten, den Wagen des Mannes zu überholen und ihn anschließend zu stoppen. Der Angeklagte will das laut Staatsanwaltschaft verhindern, indem er mehrfach versucht, das Polizeiauto abzudrängen. Am Ende verliert der Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug und landet im Straßengraben. Anschließend soll er sich sprichwörtlich mit Händen und Füßen gegen seine Festnahme gewehrt haben. In einer Sporttasche im Auto finden die Polizisten später 7,6 Gramm Cannabis.
Zum dritten Mal steht der Mann wegen der Ereignisse aus dem Jahr 2015 nun vor Gericht. Es hat bereits ein Urteil des Schöffengerichts gegeben. Nach Berufung und Revision ist nunmehr aber die Kammer des Landgerichts zuständig. Die wird sich am 14. und 21. September - jeweils 9 Uhr - weiter mit dem Thema auseinandersetzen.

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