Ob der Ausschluss von NPD-Mitglied Safet Babic aus dem Stadtrat rechtmäßig ist, will das Verwaltungsgericht binnen der nächsten zwei Wochen entscheiden. Eine Tendenz ließ es bei der gestrigen Verhandlung nicht erkennen.
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Trier. "Weißrussland und die Ukraine achten den Volkswillen mehr als die BRD", ist der Brief überschrieben, den der NPD-Kreisvorsitzende Safet Babic gestern an Bundespräsident Joachim Gauck geschickt hat. In dem Schreiben beschwert sich Babic darüber, dass der Trierer Stadtrat ihn im September 2011 aus seinen Reihen ausgeschlossen hat. Der Grund: Babic war zuvor wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.
Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung sieht vor, dass Stadträte Mitglieder ab einer Bewährungsstrafe von drei Monaten ausschließen können. Vor dem Verwaltungsgericht behauptete Babic gestern, bei dem Ausschlussverfahren seien Formfehler passiert. Der Stadtrat hatte Babic als befangen erklärt. Bevor er die Sitzung deswegen verlassen musste, gab Oberbürgermeister Klaus Jensen ihm allerdings die Möglichkeit, eine mündliche Erklärung abzugeben. "Ein epochaler Fehler", behauptet Babic. Denn als Befangenem hätte ihm kein Rederecht eingeräumt werden dürfen.
Neben Formfehlern hält Babic Paragraf 31 der Gemeindeordnung, der den Ausschluss straffälliger Ratsmitglieder zulässt, für verfassungswidrig. "Selbst Landtagsmitglieder können nicht von ihren politischen Gegnern abgewählt werden", erklärte Babic. Dass ein gewählter Stadtrat von gegnerischen Fraktionen aus dem Rat geworfen werden darf, sei daher "unverhältnismäßig und verfassungswidrig". Franz Josef Conermann vertrat als Leiter des städtischen Rechtsamts die Stadtverwaltung vor Gericht. Er erklärte, dass das Ausschlussverfahren keine Abwahl sei, wie Babic behauptet, und gemäß der Gemeindeordnung abgelaufen sei. Zudem sei die Anhörung Babics vor Beginn der Beratungen erfolgt - weshalb kein Formfehler vorliege.
"Es sind viele Fragen offen, wir werden intensivst beraten müssen", erklärte Richter Uwe Goergen. Weil es in keinem anderen Bundesland einen solchen Ausschlussparagrafen in der Gemeindeordnung gebe, und dieser auch in Rheinland-Pfalz noch nie angewendet worden sei, sei der Fall von grundsätzlicher Bedeutung. "Weswegen wir auf jeden Fall eine Berufung zulassen werden", sagte Richter Goergen. Ihr Urteil will die Kammer binnen der nächsten 14 Tage fällen. woc
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