Fall Tanja Gräff: Polizei plant Schrei-Experiment am roten Felsen

Trier · Kann es Tanja Gräff gewesen sein, die ein Student in der Nacht ihres Verschwindens schreien hörte? Mit einem nächtlichen Schrei-Experiment am Trierer Buntsandsteinfelsen will die Polizei herausfinden, ob der Schall von dort bis zum anderen Moselufer trägt.

Wie starb Tanja Gräff? Um der Antwort auf diese Frage ein Stück näher zu kommen, wird die neu gegründete Sonderkommission FH in den kommenden Tagen der alten "Kabinenbahnspur" mithilfe eines Schall-Experiments nachgehen.

Ein Theologiestudent hatte in der Nacht von Tanjas Verschwinden gegen halb fünf Uhr durch sein geöffnetes Dachzimmer in der Zurmaiener Straße panische Frauenschreie gehört. Er glaubte, dass sie vom Moselufer an der ehemaligen Kabinenbahn kämen. Eine Frau, so der Zeuge, habe mehrfach etwas wie: "Lass mich in Ruhe …" geschrien.

Nachdem Tanjas sterbliche Überreste am Fuße des roten Felsens gefunden wurden, stellt sich die Frage, ob der Mann nicht Zeuge einer Auseinandersetzung kurz vor Tanjas Tod geworden sein könnte.

Eine wissenschaftliche Untersuchung, die Staatsanwaltschaft Trier und die Soko in Auftrag gegeben haben, soll klären, "ob die Wahrnehmungen des Zeugen mit Geschehnissen am roten Felsen in Einklang gebracht werden könnten".

Hierzu wird das beauftragte Unternehmen in den frühen Morgenstunden in einer der kommenden Nächte unter staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Begleitung mehrere Schall- und Rufexperimente durchführen. Diese dürften von Anwohnern der ufernahen Straßen gehört werden. Möglicherweise werden sie auch aus dem Schlaf gerissen und beunruhigt.

Aus wissenschaftlichen Gründen muss der Zeitpunkt allerdings so gewählt sein, dass möglichst viele äußere Bedingungen mit dem Zeitpunkt des Verschwindens von Tanja Gräff übereinstimmen.

Daher können die Wissenschaftler noch nicht mit Bestimmtheit angeben, wann die Untersuchung tatsächlich durchgeführt werden kann.

Die Beteiligten sind vorbereitet und werden die Untersuchungsreihe sehr kurzfristig anberaumen und durchführen müssen.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei die Bevölkerung um Verständnis für eventuelle Störungen der Nachtruhe. Gleichzeitig bittet sie dennoch darum, nächtliche Schreie, Hilferufe oder ähnliche Besonderheiten über den Notruf 110 zu melden. Nur dann kann die Polizei abklären, ob es sich um einen tatsächlichen Notfall oder um Inhalte der Untersuchung handelt.

Mehr zum Fall Tanja Gräff

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort