Fast fünf Jahre für Taxi-Räuber

Trier/Neumagen-Dhron · Das Landgericht Trier hat einen 36-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der in Trier lebende gebürtige Kasache hat nach Überzeugung des Gerichts einen Taxifahrer in Neumagen-Dhron mit einer Waffe bedroht, um ihm seine Tageseinnahmen wegzunehmen.

Es ist der Alptraum der Taxifahrer. Am Ende einer Fahrt, die nachts an eine einsame Stelle führt, wird der Fahrgast plötzlich zum Täter und zieht eine Waffe. Genau dies ist einem Taxifahrer Anfang Juni in Neumagen-Dhron widerfahren. Er fuhr einen Passagier, der über die Zentrale ein Taxi bestellt hatte, um 1 Uhr nachts von Trier bis nach Neumagen-Dhron.
Der Gast dirigierte den Fahrer ans Moselufer in die Nähe des römischen Weinschiffs - eine zu dieser Zeit verlassene Ecke. Als der Fahrer sich nach hinten drehte, um den Preis zu nennen, sah er in die Mündung einer Schusswaffe, die auf seinen Kopf gerichtet war. In Panik floh er aus seinem Taxi, lief davon und versteckte sich in einem Hinterhof, bis schließlich die Polizei kam. Seine Geldbörse nahm er mit, der Räuber ging leer aus. Der Fahrer erlitt einen schweren Schock und eine posttraumatische Belastungsstörung. Er ist bis heute nicht in der Lage zu arbeiten.

So hat es sich in Neumagen-Dhron abgespielt - davon ist die dritte große Strafkammer des Landgerichts Trier überzeugt. Ebenso überzeugt ist sie, den Schuldigen gefunden zu haben: Ein vielfach vorbestrafter 36-jähriger Trierer, der aus Kasachstan stammt und in Deutschland lebt, seit er 15 ist, soll der Täter mit der Waffe gewesen sein. Gestern fällte die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt das Urteil und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dieses Strafmaß deckt auch einen Diebstahl im April, mit dem der Angeklagte ebenfalls in einem Taxi 300 Euro erbeutet hatte, und ein Drogendelikt ab. Bei seiner Festnahme zwei Tage nach dem Überfall in Neumagen-Dhron hatte er fünf Tabletten der Droge Mephedron bei sich. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Drogen sind nach Auffassung der Kammer seit vielen Jahren ein Hauptproblem des 36-Jährigen. Seine schwere Abhängigkeit bestätigt auch die bestellte Sachverständige. Heroin, Kokain, andere Substanzen und auch Alkohol standen immer wieder auf seiner Liste. Auch während des Überfalls stand er unter Drogeneinfluss. Dieser habe jedoch sein Urteilsvermögen nicht grundsätzlich beeinflusst, betonte die Sachverständige. Eine Schuldunfähigkeit komme nicht infrage.

Der Angeklagte bot der Kammer seine eigene Version des Geschehens an: Er sei der Passagier gewesen, der von Trier nach Neumagen-Dhron wollte, räumte er ein. Doch ein Überfall sei das nicht gewesen, sondern ein "Missverständnis".

Denn die Waffe sei ein Spielzeug gewesen, das er für seinen Neffen eingesteckt habe. Er habe dieses Spielzeug nur in die Hand genommen, um sein Geld herausnehmen und die Fahrt bezahlen zu können. Seine Anwältin Lilla Juharos hielt diese Darstellung für "nicht auszuschließen" und zeigte Unverständnis für die "extreme Reaktion" des traumatisierten Taxifahrers. "Wir glauben kein Wort dieser Story", betonte dagegen Richter Hardt. Die Waffe haben die Ermittler nicht gefunden.

Neben der Freiheitsstrafe verhängte das Gericht auch zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt (siehe Extra).

Extra: Die Entziehungsanstalt

Das Strafgesetzbuch regelt im Paragrafen 64: "Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt (…), so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird." Zwei Jahre dauert dieser "64er", so der Juristenjargon. Diese beiden Jahre werden im Fall des Taxiräubers auf seine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten angerechnet. Wenn er den Entzug erfolgreich durchsteht und abschließt, besteht die Chance, dass danach der Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Darüber muss dann die Strafvollzugskammer entscheiden. jp

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