"Frei Parken" auf dem Rückzug
TRIER-SÜD. Wer kennt das nicht? Vor wenigen Tagen noch wie gewohnt das Auto kostenlos abgestellt, muss man nun für denselben Parkplatz bezahlen. Immer mehr Parkplätze sind in Trier kostenpflichtig, oft zum Ärger der Anwohner und vieler Autofahrer. Jüngstes Beispiel: die Hohenzollernstraße.
Seit ein paar Wochen deutet der noch nicht fertig montierte Parkscheinautomat in der Hohenzollernstraße in Trier-Süd auf die Pläne der Stadt hin. Auch wenn der Automat noch nicht einsatzbereit ist, das Schild "Parkscheinautomat, Parkschein hier lösen" ist schon angebracht, aber mit Klebeband durchgestrichen.Ortsbeirat nicht informiert
In Höhe der Sparkasse zwischen Saarstraße und Leoplatz sollen Parkplätze kostenpflichtig werden. Werner Schulz, Ortsvorsteher von Trier-Süd, kritisiert an diesem Vorgehen, dass zum wiederholten Mal der Ortsbeirat über Aktivitäten des Straßenverkehrsamts nicht informiert worden sei. Zudem ist seine Vermutung, dass die geplante Kostenpflichtigkeit Parkplätze für die Kunden der Sparkasse schaffen soll - auf Kosten der Anwohner. Die Stadtverwaltung bestätigte auf Anfrage des TV die Absicht, in der Hohenzollernstraße zwischen Saarstraße und Leoplatz Kurzzeit-Parkplätze einzurichten. Grund für die Maßnahme sei die veränderte Streckenführung für die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie müssen aufgrund der Sperrung der Aulbrücke für Fahrzeuge mit mehr als 2,8 Tonnen Gewicht dort entlang fahren. In der Vergangenheit hätten immer wieder auf der Rechtsabbiegespur Fahrzeuge vor der Sparkasse angehalten, um Besorgungen unter anderem in der Sparkasse zu erledigen. Damals sei die Behinderung des Verkehrs noch zu tolerieren gewesen, doch die Gelenkbusse würden durch parkende Autos so stark behindert, dass es zu Rückstaus käme. Auf die Kritik des Ortsvorstehers entgegnet das Straßenverkehrsamt: "Solche Maßnahmen zur Gewährleistung des Verkehrsflusses sind originäre Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde im staatlichen Auftrag und gehören im Rahmen der Gefahrenabwehr zu den Maßnahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs." Im Unterschied zu städtebaulichen Entwicklungen sei es Praxis, dass die Ortsbeiräte bei solchen Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses nicht informiert würden.