Urteil Freispruch im Prozess um Kostka-Stiftung

Trier · Nach vier Verhandlungstagen mit zehn vernommenen Zeugen endete der Prozess um den vermeintlichen Betrug an der Trierer Stiftungsgründerin Ingrid Kostka (86) am Montag mit einem Freispruch.

Angeklagt war ein 51-Jähriger Vermögensberater aus Trier, der das Privatvermögen der Witwe von Ernst Kostka verwaltet hat . Das Landgericht sah keine Beweise für einen Betrug.

Blender, Selbstdarsteller, Egomane, aalglatter Typ, Finanzhai - Staatsanwalt Arnold Schomer verbirgt am Montag vor dem Trierer Landgericht nicht, was er von dem Angeklagten hält. Schomer lässt keinen Zweifel an seiner Überzeugung, der auf der Anklagebank sitzende Finanzexperte habe moralisch und ethisch gesehen Unrecht getan.
Aber der Staatsanwalt ist kein Hüter der Moral, ebenso wenig wie der Vorsitzende Richter Armin Hardt und die Schöffen. "Es geht hier darum, einen Betrug nachzuweisen und zu bestrafen", betont Schomer. "Der Angeklagte hat Ingrid Kostka zweifellos massiv enttäuscht. Aber hat er sie auch bewusst und skrupellos getäuscht?"

Nach vier Prozesstagen, zehn vernommenen Zeugen und dem Studium einer mehr als 500 Seiten umfassenden Akte lautet die Antwort des Landgerichts: Nein, der 51-Jährige ist juristisch gesehen kein Betrüger. Er wird freigesprochen.

Der Angeklagte hat das Privatvermögen von Ingrid Kostka betreut. Laut Anklage soll er sie dabei um mehr als 360.000 Euro betrogen und das familiäre Vertrauensverhältnis zur Witwe des Trierer Millionärs Ernst Kostka ausgenutzt haben. "Sie hat ihn wie einen eigenen Sohn behandelt" - dieser Satz tauchte in den Zeugenaussagen immer wieder auf.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiert auf drei konkreten Vorwürfen. Der Vermögensberater habe sein Honorar ohne Wissen und Einverständnis von Ingrid Kostka von 5000 auf 15.000 Euro pro Monat erhöht. Ebenfalls ohne ihr Wissen habe er 1,5 Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen in den Fonds einer Münchner Bank investiert. Schließlich habe er sie dazu gedrängt, eine Verzichtserklärung über 175.000 Euro zu unterschreiben.

Die Hauptverhandlung hat jedoch kaum etwas von diesen Vorwürfen übrig gelassen, das räumt Staatsanwalt Schomer in seinem Plädoyer ein. In zwei Anklagepunkten plädiert er auf Freispruch. Nur für die Investition in den Fonds der Münchner Bank fordert der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für den Angeklagten, weil er diese Investition gegen den Willen von Ingrid Kostka vollzogen habe.

Verteidiger Stefan Schatz fordert einen kompletten Freispruch. "Es geht hier um Daten, Fakten und Beweise", sagt er. "Wir sind keine Moralinstanz."

Das Gericht braucht keine 30 Minuten zur Beratung und spricht den Angeklagten frei. "In keinem der drei Hauptvorwürfe konnte während der Verhandlung ein Betrug nachgewiesen werden", sagt Richter Hardt. "Frau Kostka war und ist voll und ganz Herrin ihrer Sinne. Sie hat alle Dokumente unterschrieben."

Ingrid Kostka hat während des Prozesses zweimal ausgesagt und dabei nie bestritten, dass sie Dokumente, die der Angeklagte ihr vorlegte, blind unterzeichnet hat. Das gilt für die Verzichtserklärung über 175.000 Euro ebenso wie für den Fonds bei der Münchner Bank. "Auch die Erhöhung des Beraterhonorars hat sie unterschrieben", sagt Hardt. "Wir glauben nicht, dass der Angeklagte ohne ihr Wissen in diesen Fonds investiert hat. Dokumente belegen klar, dass sie informiert war."

Ingrid Kostka sitzt nicht unter den Zuschauern, als das Urteil verkündet wird. "Sie ist erkrankt und kann deshalb nicht kommen", teilt ein Vertrauter dem Gericht mit.

Die Auseinandersetzung zwischen der Stiftungsgründerin und dem Angeklagten kann auf einer anderen juristischen Ebene weitergehen. "Wir haben den strafrechtlichen Aspekt geprüft", erklärt Richter Hardt. "Ob der Angeklagte zivilrechtlich Entschädigung oder Schadenersatz leisten muss, steht auf einem anderen Papier." Diese Frage ist noch offen.

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