Fremde Heimat

TRIER. Nun ist es aufgeflogen. Emina Osmanoskas Vater hat bei der Einreise der Familie nach Deutschland vor 14 Jahren falsche Angaben gemacht. Deshalb droht Emina und ihrer 14-jährigen Schwester die Abschiebung in ihr "Heimatland" Mazedonien, zu dem beide keinerlei Bezug haben.

Was ist Heimat? Keine leichte Frage. Ein Land, eine Stadt, oder ein wohliges Gefühl der Zugehörigkeit? Schwierig ist das bei Kindern ausländischer Herkunft, für die ihre "neue Heimat" - unabhängig von der eigenen Staatszugehörigkeit - der einzige Ort ist, an dem sie leben können und möchten. Für die 18-jährige Emina Osmanoska, die gebürtig aus Mazedonien stammt, ist das Deutschland. Denn hier ist sie aufgewachsen, hier hat sie ihre Freunde. Mit ihrer Mutter und ihrer 14-jährigen Schwester Merita lebt sie derzeit in einer kleinen Wohnung in Trier. Nun sollen die drei Frauen weg. Der Hintergrund: Eminas Vater Ekrem Osmanoska, der Frau und Kinder längst verlassen hat, hat bei der Einreise der Familie nach Deutschland vor 14 Jahren falsche Angaben bezüglich des Herkunftslandes der Familie gemacht und angegeben, die Familie stamme aus dem Kosovo, damals ein Krisengebiet. Die Osmanoskas durften bleiben. Von Trier zog die Familie nach Bremerhaven und im Juli des vergangenen Jahres wieder zurück nach Trier. Dass die Aufenthaltserlaubnis der Osmanoskas auf einer falschen Grundlage gewährt wurde, die Familie sich also illegal im Land aufhält, wusste lediglich der Vater. Doch von ihm fehlt jede Spur. "Der ist zurück nach Mazedonien, glaube ich, wir haben schon länger keinen Kontakt mehr zu ihm", erzählt Emina. Stadtverwaltung noch nicht entschieden

Seitdem die Ausländerbehörde vor etwa einem Jahr durch Zufall auf den Betrug des Vaters aufmerksam wurde, werden Emina, Schwester Merita und ihre Mutter hier nur "geduldet". Ihr letzter Antrag auf Asyl (von insgesamt vier) im September 2005 wurde abgelehnt. Nach dem geltenden Ausländerrecht droht den Frauen nun die Abschiebung. Es sei denn, ihr Antrag auf "Bleiberecht aus humanitären Gründen" - über den die Stadtverwaltung Trier bislang noch nicht entschieden hat - wird positiv beschieden. Dietmar Martini-Emden, Leiter des städtischen Amts für Ausländerangelegenheiten, sagt dazu, dass "die beantragte ,Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen‘ nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann erteilt werden kann, wenn die Betroffenen unverschuldet an der Ausreise gehindert waren." In wieweit im Fall der Osmanoskas davon abgewichen werden könne, bleibe einer sorgfältigen Prüfung im laufenden Verfahren vorbehalten. Der Anwalt der Familie, Karl-Heinz Angele, hält es hingegen für "wünschenswert, wenn die beiden Mädchen zumindest hier bleiben könnten, bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben". Für Emina und ihre Schwester, die in Trier geboren wurde, käme die Rückkehr in die fremde Heimat einer persönlichen Katastrophe gleich. "Ich spreche noch nicht einmal die Sprache", sagt Emina. Der 18-Jährigen steht die Verzweiflung ins Gesicht geschrieben. Angst habe sie. Vor der Ungewissheit, wie lange sie noch in Trier bleiben dürfe, und davor, abgeschoben zu werden. Zukunftsträume hat Emina trotzdem. "Ich habe mich für eine Ausbildungsstelle zur Bäckerei-Fachverkäuferin beworben. Das würde ich gerne machen, wenn ich bleiben darf." Haften Kinder für die Fehler ihrer Eltern?

Die Chance, dass Emina und ihrer Familie das Bleiberecht gewährt wird, sei gering, schätzt Corinna Rüffer vom Multikulturellen Zentrum Trier (Arbeitskreis Bündnis für Menschenrechte). Sie wurde vor Monaten auf die Familie aufmerksam. Rüffer sagt: "Wir stellen vor allem eine Frage in den Vordergrund: Dürfen Kinder für Fehler der Eltern haftbar gemacht werden?" Sie dürfen. Denn nach dem geltenden Ausländerrecht "teilen Kinder grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal der Eltern", erklärt Martini-Emden. Weder Emina noch ihre Schwester sollten für den Fehler des Vaters bestraft werden, findet Rüffer, denn "hier geschieht Unrecht im Einzelfall". Ziel sei es daher, ein unabhängiges Bleiberecht für die Kinder zu erwirken. Kein leichtes Unterfangen, denn einen vergleichbaren Fall gebe es nicht, fügt Rüffer hinzu. Daher bleibt Emina, Merita und deren Mutter derzeit nichts anderes übrig, als abzuwarten, wie die Stadtverwaltung entscheidet. Auf TV-Anfrage sagt Martini-Emden von der Ausländerbehörde, dass "aufgrund der im November zu erwartenden Bleiberechtsregelung die Entscheidung dieses Falles vorerst zurückgestellt wurde". Denn vom 15. bis 17. November findet die Herbstkonferenz der Innenminister und -senatoren in Nürnberg statt, bei der die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Menschen, insbesondere Familien, auf der Agenda steht. "Verläuft diese Konferenz positiv, könnte das die Chancen der Familie Osmanoska erhöhen", schätzt ihr Anwalt Karl-Heinz Angele.

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