Für Cora kam jede Hilfe zu spät

TRIER-WEST. Hundehalter Rudolf Gräff trauert um seinen toten vierbeinigen Begleiter. Als er mit seiner kranken Hündin bei einer Tierarztpraxis um Hilfe bat, wurde er nach eigenem Bekunden abgewiesen, weil er zu wenig Geld dabei hatte.

Traurig schaut Rudolf Gräff auf das Foto in seiner Hand. Das Bild zeigt seine Hündin Cora, die Anfang des Monats gestorben ist. Vor wenigen Tagen machte sich Rudolf Gräff mit dem Hund zu Fuß auf den Weg zum Tierarzt. Seit dem Vorabend hatte der Vierbeiner mehrmals Blut gespuckt, und das war für Rudolf Gräff und seine Frau Marita Anlass zur Sorge. In der Tierarztpraxis forderte die Sprechstundenhilfe 80 Euro für die Behandlung. Rudolf Gräff hatte nur 50 Euro in seiner Geldbörse. "Anscheinend war das für die Praxis als Anzahlung zu wenig", vermutet er. Gräff sollte mit der Hündin wiederkommen, wenn er die Differenz besorgt habe. Einschläferung in der Tierklinik

"Auf dem Weg nach Hause wurde der Hund ganz apathisch, und ich wusste nicht, wie ich ihn ohne Auto nach Hause bringen sollte", berichtet Rudolf Gräff. Deshalb rief er die Feuerwache Trier zuhilfe. Die beiden Feuerwehrmänner brachten Hündin Cora zur Tierklinik in Trier-Feyen. Dort kam für die neunjährige Hündin jedoch jede Hilfe zu spät. Nach einem Blutsturz musste sie eingeschläfert werden. Dieses Leiden hätte Rudolf Gräff seinem Hund gerne erspart. "Es geht mir einfach darum, dass die Arztpraxis keine Reaktion gezeigt hat", erklärt er. Unterlassene Hilfeleistung wirft er dem Tierarzt vor. Der Trierer Tierarzt weist indes diese Vorwürfe vehement zurück. "In einem akuten Notfall wird bei uns niemand abgewiesen", sagt er. Wenn in den Augen der Mitarbeiter seiner Praxis keine Lebensgefahr bestehe, könnten die Besitzer der tierischen Patienten erst mit einer Behandlung rechnen, wenn sie die nötige Behandlungsgebühr dabei hätten. "Eine Tierarztpraxis ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung, denn schließlich verdiene ich damit meinen Lebensunterhalt", erklärt er. Der Arzt ist sicher, dass es sich bei Rudolf Gräffs Hündin nicht um einen Notfall gehandelt habe. "Das können meine Mitarbeiter sehr gut einschätzen", betont er. Nico Reiter, Geschäftsführer und Rechtsanwalt der Landestierärztekammer Rheinland Pfalz, kann das Verhalten des Tiermediziners nicht verstehen. "Jeder Tierarzt ist grundsätzlich verpflichtet, das Leiden sämtlicher Tiere zu lindern", betont er. Eine erste kurze Behandlung nach einer Anzahlung der vorhandenen 50 Euro zur Schmerzlinderung des Tieres wäre seiner Meinung nach sinnvoll gewesen. Kleiner Welpe ist kein Ersatz

Wenn Rudolf Gräff die Leine und die Fotos seiner Hündin betrachtet, stimmt es ihn immer noch sehr traurig. Er kann nicht verstehen, dass man seine Hündin nicht sofort behandeln konnte. "Wir hätten das Geld aufbringen können", meint er. Seit Kurzem hält Familie Gräff ein kleiner Welpe auf Trab. Doch ein Ersatz für Mischling Cora kann der neue Hund nicht sein. "Einen Hund kann man eben nicht vergessen", meint Rudolf Gräff. Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Hat der Tierarzt richtig entschieden? Ihre Zuschrift sollte maximal 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein und bis heute, 14 Uhr, vorliegen. Bitte vermerken Sie dabei Ihren vollständigen Namen und Wohnort. Fax: 0651/7199439; E-Mail: echo@volksfreund.de.

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