Geballtes Wissen

TRIER. (red) Am "Dies academicus 2006", mit dem traditionell das Wintersemester eröffnet wird, zeichnet der Freundeskreis Trierer Universität e.V. den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Trier aus und verleiht Förderpreise unterschiedlicher Sponsoren (Kommunen, Firmen und Stiftungen).

Geehrt wurden diesmal elf junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die für ihre Doktorarbeiten die Note "Summa cum laude" erhalten haben. Jeder der Prämierten erhält einen Scheck über 1500 Euro und eine Urkunde. Einer der Preisträger ist Dr. Dirk Kranz aus dem Fachbereich (FB) 1 der Universität, Fach Psychologie. Er wurde für sein Werk "Was nicht mehr zu ändern ist: Eine Untersuchung zum Gefühl der Reue aus bewältigungstheoretischer Sicht" geehrt. Auch Germanistin Dr. Anne Uhrmacher (FB II) wurde für ihre Doktorarbeit mit dem Titel "Spielarten des Komischen in der Sprache - zu Ernst Jandls poetischen Werken" ausgezeichnet. Die weiteren Preisträger: Dr. Gunter Meinlschmidt (Psychobiologie, FB I): "Long-term Psychobiological Consequences of Adverse Childhood Experiences: Implications for Vulnerability and Resilience". Dr. Thomas Wehr (Psychologie, FB I): "Die Phänomenologie des Alters - Der Einfluss kategorialer Salienz auf personenbezogenes Erinnerungsbewusstsein". Dr. Niels Bohnert (Ältere deutsche Philologie, FB II): "Zur Textkritik von Willirams Kommentar des Hohen Liedes mit besonderer Berücksichtigung der Autorvarianten". Dr. Nina Trauth (Kunstgeschichte, FB III): "Maske und Person: Orientalisierende Inszenierungen im Porträt des Barock". Dr. Frank Ecker (BWL, FB IV): "Information Risk and Long-Run Performance of Initial Public Offerings” (Preisübergabe erfolgt im Januar in der IHK). Dr. Oliver Ludewig (BWL, FB IV): "Komplementäre Organisationspraktiken und strategisches Organisationsdesign - Mythen und Fakten". Dr. Thomas Bartholmes (Rechtswissenschaft, FB V): "Umweltrechtliche Verantwortlichkeit als mittelbarer Verursacher von Umwelteinwirkungen". Dr. Simone Konz (Rechtswissenschaft, FB V): "Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung volljährig Gewordener gem. § 1629 a i.V. mit §§ 1990, 1991 BGB - Regelungsbereich des MhbeG und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung auf das Volljährigkeitsvermögen". Dr. Dagmar Synatschke (Rechtswissenschaft, FB V): "Die Unzuständigkeitserklärung des Schiedsgerichts. Auftreten, Rechtsnatur, Folgen".

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