Gefährlichkeit des Untersuchungshäftlings wird geprüft

Der 29-Jährige, der vor knapp zwei Wochen in Wittlich nach der Vergewaltigung einer Frau bei Wittlich gefasst wurde, wird auf seine Gefährlichkeit geprüft. Da er bereits wegen Vergewaltigung inhaftiert war, soll ein Gutachter klären, ob eine Sicherungsverwahrung möglich ist, um die Bevölkerung zu schützen.

Wittlich/Trier. (sos) "Wir halten den Mann für dringend tatverdächtig. Er bestreitet nicht, dass er da war. Die Ermittlungen werden nicht mehr lange dauern", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos. Auch sei das 40-jährige Opfer absolut glaubwürdig. Die Frau war am Dienstag, 15 Juli, in der Mittagspause an der Lieser zwischen Wittlich und Altrich vergewaltigt worden und konnte die Polizei sehr schnell alarmieren. Aufgrund ihrer sehr guten Täterbeschreibung wurde bereits zwei Stunden später der Tatverdächtige gefasst, der erst am 5. Juni aus seiner Haft wegen Vergewaltigung entlassen worden war (der TV berichtete).

Dass der mutmaßliche Wiederholungstäter bereits über sechs Jahre wegen des ihm nun erneut vorgeworfenen Delikts inhaftiert war, könne vor Gericht anders als bei der ersten Verurteilung von Bedeutung sein, da jetzt eine Sicherungsverwahrung möglich sei, informiert der Trierer Oberstaatsanwalt auf TV-Nachfrage. Das bedeute, dass ein Verurteilter nach Absitzen der Strafe weiterhin in Haft bleibe, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen.

Gericht kann keine Therapie anordnen



"Damals waren die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht gegeben, doch jetzt ist die Situation eine andere", sagt Horst Roos.

Deshalb habe die Staatsanwaltschaft einen Gutachter damit beauftragt, der prüfen solle, ob die Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung vorlägen. Das Ergebnis müsse noch abgewartet werden.

Eine Therapie könne das Gericht nicht anordnen. Das sei eine Sache der jeweiligen Justizvollzugsanstalt, in die ein Verurteilter überwiesen werde. Dort könne vom Anstaltspsychologen geprüft werden, ob jemand therapiefähig oder -willig sei. Eine Ausnahme seien Bewährungsstrafen, die mit einer Therapieauflage verbunden werden könnten, oder als schuldunfähig eingestufte Menschen. "Dann kann das Gericht eine Überweisung in eine Psychiatrie beschließen", erklärt Horst Roos.

Das Mittel der Sicherungsverwahrung dagegen könne bei mehrfach vorbestraften Gewalttätern greifen, beziehungsweise bei sogenannten "Hang-Tätern", die womöglich einen besonderen Hang zu einem Delikt hätten. "Das ist insbesondere bei Sexualstraftätern der Fall. Weil das eine psychologische Tatsache ist, brauchen wir in diesem Fall jetzt auch ein Gutachten", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt.

Der jetzt in Untersuchungshaft sitzende 29-Jährige hatte bereits im Januar 2001 in Wittlich eine 15-Jährige vergewaltigt. Zuvor saß er wegen Diebstahls und Beleidigung in Haft.

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