Gefängnisstrafe nach Messerattacke

Zu viereinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Trierer Landgericht gestern einen 25-Jährigen aus Konz verurteilt. Er hat an Rosenmontag in Greimerath (Trier-Saarburg) einen 19-Jährigen mit einem Messer angegriffen.

Trier. Rechtsanwältin Anne Bosch nickt zustimmend, als die Vorsitzende der Ersten Großen Strafkammer, Richterin Petra Schmitz, das Urteil verliest: Viereinhalb Jahre Haft für einen 25-Jährigen aus Konz. Obwohl die Strafe damit nur zwei Monate unter der von Staatsanwalt Manfred Stemper geforderten liegt, ist die Verteidigerin zufrieden. Denn das Gericht verurteilt Michael F. wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wie vom Staatsanwalt beantragt wegen versuchten Totschlags. Zwar hätte das in der Strafhöhe keinen allzu großen Unterschied gemacht, aber für die Zeit nach dem Gefängnis macht es für den 25-Jährigen, dessen Leben bislang vor allem von Alkohol und Drogen geprägt war, schon was aus, ob er wegen Totschlags oder Körperverletzung verurteilt worden ist.

Die Vorsitzende Richterin macht in ihrer über 30-minütigen Urteilsbegründung allerdings deutlich, dass es durchaus auch Anhaltspunkte gegeben hat, die für versuchten Totschlag gesprochen hätten. Letztlich habe man dies aber nicht mit "hinreichender Sicherheit" belegen können. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass F. nach dem Rosenmontagsumzug in Greimerath nach Auseinandersetzung mit dem späteren Opfer dem damals 19-Jährigen ein Küchenmesser in den Rücken gestoßen hat.

Opfer schwer verletzt



Vermutlich hat sich der Konzer darüber geärgert, dass er nach dem Streit, bei dem er ein Getränk übergeschüttet bekommen hat, aus der Halle und vom Platz geworfen worden ist. Das Opfer ist schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt worden.

Als Freunde des Opfers F. nach dem Angriff überwältigen, wird einer der jungen Männer durch ein Messer leicht an der Hand verletzt. Warum F., der zu dem Zeitpunkt stark angetrunken gewesen war und unter Drogen gestanden hat, den 19-Jährigen angegriffen hat, ist nach drei Verhandlungstagen nicht geklärt worden. Zwar hat der Konzer kurz zuvor einen Streit mit dem späteren Opfer gehabt, doch eigentlich ist er auf dessen Freund wütend. Auf ihn, den Ex-Freund seiner damaligen Freundin, ist er eifersüchtig.

Bereits zwei Tage vor Rosenmontag stellt er den ebenfalls 19-Jährigen bei einer anderen Karnevalsveranstaltung zur Rede. Nur weil seine Freundin F. vorher ein Messer abnimmt, das er bereits eingesteckt hat, kommt es nicht bereits an dem Samstag zu einer blutigen Messerattacke.

Vermutlich ist es so, wie Staatsanwalt Stemper in seinem Plädoyer sagt. F. hat sich irgendeinen aus der Clique um den Ex-Freund seiner Freundin, zu der auch das Opfer gehört, ausgesucht. Dabei ist es wohl nicht nur um Streit mit dem Ex-Freund gegangen, sondern auch darum, dass sich der Konzer ausgeschlossen und provoziert gefühlt hat von der Clique. F. habe sich seinen Platz in der Dorfgemeinschaft sichern und imponieren wollen, sagt Richterin Schmitz. Er habe zeigen wollen, dass "so mit ihm nicht umgegangen werden kann.

F. sei es bei seiner Messerattacke, die er bereits gleich zu Beginn des Prozesses zugegeben hat, nicht darum gegangen, das Opfer zu töten, sagt Schmitz.

Das Gericht hat den 25-Jährigen neben der Haftstrafe zu einer Entziehungskur verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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