Geld für Emanzipation

TRIER/MAINZ. (red) Organisationen, die sich für die Verbesserung der gesellschaftlichen, sozialen und rechtlichen Situation von Frauen und Mädchen einsetzen, können auch 2003 Landeszuschüsse für ihre Arbeit beantragen.

Berechtigt sind Frauen- und Mädchenorganisationen, deren Träger ein eingetragener Verein ist. Besonderes gefördert werden Veranstaltungen mit anderen Organisationen und kommunale Frauenbeauftragte, die mit Mädchen- und Frauenorganisationen zusammenarbeiten. Die Förderung umfasst Starthilfe für neue Projekte, Veranstaltungsreihen, Aktionstagen, Seminaren, Vorträgen und Lesungen. Auch einmalige Öffentlichkeitsarbeit von Frauen- und Mädchenprojekten wie die Erstellung von Broschüren oder Plakaten können unterstützt werden. Dieses Jahr liegt der Schwerpunkt auf Veranstaltungen zu "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" sowie zu Rechts- und Finanzfragen.Ein Infoblatt mit den Einzelheiten zu den Förderkriterien 2003 ist im Büro der Frauenbeauftragten Maria Rieger-Nopirakowsky, Rathaus, Am Augustinerhof, Telefon 0651/718-3002, erhältlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort