Geparkt, gefilmt, gemeldet

TRIER. In der Helenenstraße filmt ein Anwohner mit seiner Videokamera Parksünder, um diese beim städtischen Ordnungsamt anzuzeigen (der TV berichtete). Jetzt prüft das Land, ob der Privatmann damit gegen das Datenschutzgesetz verstößt.

Seit Jahren überwacht Heinz Müller (Name geändert) die Helenenstraße - in der vor dem Kindergarten Halteverbot herrscht - per Videokamera. Einmal im Monat überprüft er die Bänder. Die Kennzeichen der Parksünder, die ihm mehrfach auffallen, teilt er dem Ordnungsamt mit. Das berichtete Müller im Mai dem Volksfreund. Aufgrund des TV-Berichts hat sich jetzt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingeschaltet. Die Landesbehörde ist zuständig für den Datenschutz im privaten Bereich. "Wir haben Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen", bestätigt Pressesprecherin Miriam Lange. "Um zu klären, ob der Anwohner gegen das Datenschutzgesetz verstößt, müssen alle Fakten sorgfältig geprüft werden." Laut Paragraf sechs des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Videoüberwachung von Straßen nur zulässig von öffentlicher Stelle, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer berechtigter Interessen. In jedem Fall muss die Überwachung und die zuständige Stelle erkennbar gemacht werden. "Amt ist verpflichtet, Anzeigen nachzugehen"

Seine Videos stellt Müller der Stadtverwaltung nicht zur Verfügung. Lediglich Autonummern, die ihm häufiger auffallen, übermittelt er mit Orts- und Zeitangaben sowie dem Fahrzeug-Typ dem Ordnungsamt. "Privatpersonen dürfen solche Anzeigen stellen, das ist ein üblicher Vorgang", heißt es aus dem städtischen Presseamt. Die Anzeigen Müllers resultierten aus dessen "eigenen Intentionen und ohne Zusammenarbeit mit der Bußgeldbehörde". Filmaufnahmen hätte Müller nie vorgelegt. "Die Form seiner Privatanzeigen ist rechtlich nicht zu beanstanden", informiert die Pressestelle. Die Bußgeldbehörde sei von Amts wegen verpflichtet, solchen schriftlichen, nicht anonymen, glaubhaften und durch konkrete Angaben nachvollziehbaren Anzeigen nachzugehen. "Geht eine solche Anzeige bei uns ein, erhält der Beschuldigte einen Anhörungsbogen mit ,Verwarnungsgeldangebot'", erklärt Pressesprecher Ralf Frühauf. Anhörungsbogen und ,Verwarnungsgeldangebot' - ein fix und fertiger Überweisungsträger - ähneln den Knöllchen, die der Vollzugsdienst Parksündern hinter die Scheibenwischer klemmt. Der Unterschied: Im Feld "Zeugen" wird kein öffentlicher Angestellter genannt, sondern lediglich der Hinweis "privat" vermerkt. "Nimmt der Beschuldigte das Angebot an, erkennt er die Ordnungswidrigkeit an", erklärt Frühauf. Bestreitet der Beschuldigte die Ordnungswidrigkeit, würde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dessen Verlauf der Name des Anzeigenden und eventuelles Beweismaterial auf den Tisch käme. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Klaus Globig sieht die Angelegenheit problematischer: "Auf unrechtmäßigem Weg erworbene Daten dürfen öffentliche Stellen nicht verarbeiten." Ob das Ordnungsamt mit dem Verschicken der Knöllchen falsch gehandelt habe, hänge davon ab, wie die ADD die Videoüberwachung beurteile. Für die Grünen im Stadtrat ist sowohl Videoüberwachung als auch das Verhalten des Ordnungsamtes rechtswidrig. Sie haben der Stadtverwaltung schriftlich vorgeschlagen, Müller aufzufordern, die Videoüberwachung einzustellen. Um die Situation zu entschärfen, hat die Stadtverwaltung mittlerweile zwei Kurzzeitparkparkplätze vor dem Kindergarten eingerichtet.

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