Gericht: Stadtratswahl in Trier war gültig

Trier · Die Stadtratswahl vom 25. Mai 2014 ist gültig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in dieser Woche entschieden. Damit ist eine Klage des NPD-Kreisvorsitzenden Safet Babic gescheitert.

Trier. Safet Babic, Chef der rechtsextremen NPD in Trier, wollte die Stadtratswahl für ungültig erklären lassen mit dem Argument, sowohl der damalige Oberbürgermeister Klaus Jensen als auch die Rathauszeitung hätten durch Äußerungen und Handlungen die Neutralitätspflicht im Vorfeld einer Wahl verletzt. Schon das Verwaltungsgericht Trier hatte Babics Klage abgewiesen. Nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) diese Entscheidung und lehnte den Antrag Babics auf Zulassung einer Berufung ab. An der Richtigkeit des Urteils bestünden keine ernstlichen Zweifel, teilte das OVG am Freitag mit. Jensen hatte vor der Wahl gesagt, "bis auf wenige Verrückte gab und gibt es in der Stadt keine Debatte um die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern". Der Begriff "Verrückte" habe sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht auf die NPD bezogen, sondern sich gegen "latenten Alltagsrassismus" gerichtet.
Auch einen Aufruf des OB zu einer Gegendemonstration gegen eine von der NPD an der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende veranstaltete Demonstration beanstandete das Gericht nicht. Erstens sei offen, ob Jensen überhaupt dazu aufgerufen habe. Zweitens hätte er dies im Rahmen seiner Repräsentationsfunktion auch tun dürfen. Sie umfasse auch, Flüchtlinge und Asylbewerber in der Stadt willkommen zu heißen und ihnen mit Blick auf Menschen, die gegen ihre Aufnahme eingestellt seien, Unterstützung zuzusichern. Darüber habe die Rathauszeitung deshalb auch berichten dürfen.
Abgeblitzt ist NPD-Politiker Babic auch mit seiner Klage in Sachen Stadtratsfraktionen. Diese hatten in der Rathauszeitung den Appell veröffentlicht: "Wer nicht wählt, wählt rechts. Am 25. Mai demokratisch wählen." In diesem Fall habe Babic die Einspruchsfrist nicht eingehalten.
Ein Sprecher der Stadt begrüßte gegenüber dem TV die Entscheidung des OVG.
Am Montag (Beginn 10 Uhr) steht erneut ein Gerichtstermin mit NPD-Beteiligung an: Vor dem Verwaltungsgericht Trier geht es darum, ob das Verbot von Fackeln bei einer NPD-Kundgebung in Euren im Dezember durch die Stadt rechtens war. mic

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