Gericht bestätigt Urteil: Nur 50 Gäste im Trierer Club 11 erlaubt

Trier · Die Stadt Trier hat die Besucherzahl des Club 11 in der Simeonstraße zu Recht auf 50 begrenzt. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt.

Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Trier und Gastronom Matthias Sonnen, Betreiber des Club 11, dauert seit April 2014. Damals verfügte die Verwaltung, dass nur noch 50 Besucher in den Club dürfen. Denn sonst bestehe eine "Gefahr für Leib und Leben".
Matthias Sonnen erklärte, bei einer solchen Beschränkung sei der Club nicht wirtschaftlich zu führen, und berief sich unter anderem auf eine Genehmigung für "eine Schankwirtschaft mit regelmäßigen Musikaufführungen" und eine Baugenehmigung. Er klagte gegen die Stadt. Das Verwaltungsgericht Trier gab der Stadt jedoch recht (der TV berichtete am 11. August). Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bestätigte nun das Trierer Urteil und lehnte den Antrag auf Berufung ab. Laut Gericht reicht die vorhandene baurechtliche Genehmigung für eine Gaststätte mit 40 Sitzplätzen nicht für die Umnutzung zur Diskothek aus.
Zwar stünden einer entsprechenden Genehmigung keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen. Die Nutzung als Diskothek verlange jedoch eine höhere Anzahl von Stellplätzen. Die Bauherrin wiederum sei nicht bereit, die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen, stellte das Gericht fest.
Wie es mit dem seit eineinhalb Jahren geschlossenen Club 11 weitergeht, ist damit fraglich. Matthias Sonnen war am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort