Geschlossene Klassen schützen nicht

Trier · Viele Eltern, Schüler und Lehrer sind wegen der sich derzeit vor allem bei Kindern und Jugendlichen ausbreitenden Schweinegrippe verunsichert. Der TV beantwortet die wichtigsten Fragen.

(wie) Müssen Schulen schließen, wenn es mehrere Schweinegrippefälle gibt?
Nein. Ob Klassen oder gar die ganze Schule geschlossen werden, liegt im Ermessen des Schulleiters. Entsprechend den Empfehlungen der Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) muss die Schule nach dem Infektionsschutzgesetz das Gesundheitsamt informieren. Dies kann empfehlen, dass die betroffene Klasse oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die letztliche Entscheidung liegt aber bei der Schule.

Kann durch die Schließung einzelner Klassen oder einer ganzen Schule die Ausbreitung der Schweinegrippe eingedämmt werden?
Nach Ansicht des für die Gesundheitsüberwachung zuständigen Robert-Koch-Instituts (RKI) kann durch Klassen- oder Schulschließungen kein „nachhaltiger epidemiologischer Effekt“ erwartet werden. Das heißt: Durch Klassenschließungen kann nicht verhindert werden, dass sich die Schweinegrippe ausbreitet. Daher sind laut RKI solche Maßnahmen eher aus pädagogischen Gründen sinnvoll, also dann, wenn wegen zu vieler Krankheitsfälle ein sinnvoller Unterricht nicht mehr möglich ist.

Wie lange darf der Unterricht ausfallen?
Die Auswirkungen auf den Lehrplan und auf familiäre Belange (Eltern müssen eventuell wegen Unterrichtsausfall Urlaub nehmen) sollen gering bleiben. Meist sind die Klassen nicht länger als eine Woche geschlossen.

Müssen Eltern der Schule mitteilen, wenn ihr Kind an der Schweinegrippe erkrankt ist?
Es ist ratsam, der Schule mitzuteilen, wenn bei dem Kind die neue Grippe festgestellt worden ist. Unklar ist allerdings, ob es eine generelle Meldepflicht der Eltern gibt. Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums haben die Eltern die Verpflichtung. In den von der ADD zum Schuljahresbeginn verschickten Empfehlungen heißt es: „Das Auftreten einer neuen Influenza soll der Schulleitung mitgeteilt werden.“ Horst van Hees, stellvertretender Leiter des Trierer Gesundheitsamtes, geht davon aus, dass es eine solche Meldepflicht nicht gibt.

Muss die Schule alle Eltern mitteilen, wenn es Schweinegrippefälle gibt?
Das liegt im Ermessen der Schule.

Wie lange müssen Schweinegrippe-Kranke zu Hause bleiben?
Laut ADD können Betroffene „frühestens einen Tag nach Abklingen des Fiebers“ wieder zur Schule gehen. Ein Attest, das die Genesung bescheinigt, ist nicht notwendig.

Extra: Impfung bei Kleinkindern: Auch nach dem ungeklärten Tod eines herzkranken Kleinkindes raten Ärzte dazu, chronisch kranke Kinder gegen Schweinegrippe impfen zu lassen. „Es gibt derzeit keinen Grund, von der Impfempfehlung abzurücken", sagte der Berliner Kinderarzt und Bundessprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Ulrich Fegeler.
Am Dienstag war bekanntgeworden, dass bereits Ende Oktober ein kleiner Junge aus Berlin einen Tag nach der Impfung gestorben war. Der knapp Zweijährige war seit seiner Geburt schwer herzkrank und stand unmittelbar vor einer Herz-Lungen-Transplantation. Bislang ist unklar, ob sein Tod mit der Impfung in Zusammenhang steht. Die Untersuchungen dazu am Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im hessischen Langen dauern an. (dpa)

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