Gesetzeslage nicht nachvollziehbar

Kriminalität

Zum Bericht "Reifenstecher: keine Anklage - Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Verfahren gegen einen 45-Jährigen eingestellt, der mehr als 300 Autoreifen in Trier zerstochen haben soll" (TV vom 29. März):

Im Strafgesetzbuch gibt es den Paragrafen 303 für Sachbeschädigung. Im Fall des Reifenstechers ist er laut Staatsanwaltschaft nicht anwendbar wegen Schuldunfähigkeit. Unsere schwammige Gesetzeslage ist in vielen Fällen nicht überzeugend nachvollziehbar!
In zwei Fällen platzten sogar die Reifen auf der Autobahn. Gott sei Dank ging diese lebensgefährliche Situation noch mal glimpflich aus.
300 Reifenschäden durch einen 45-jährigen Reifenstecher. Was hat er vor diesen Taten genommen? Rauschgift? Alkohol? Tabletten? Bei unseren Gesetzen ist es denkbar einfach, als vermindert schuldfähig zu gelten.
Der arme Reifenstecher!? Wird für ihn jetzt noch eine überteuerte Therapie bezahlt mit aufwendigen Behandlungskosten, und das alles auf Staatskosten? Hoch leben die "Sachverständigen".
Da können wir nur hoffen, dass jetzt nicht alle, die als psychisch krank gelten, zu unberechenbaren Tätern werden!
Peter Schabowski
Trier-Ehrang

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