Gestank ist keine Körperverletzung: Pfalzeler scheitert mit Klage vor dem Trierer Amtsgericht

Trier · Das Trierer Amtsgericht hat die Klage eines Pfalzelers wegen Körperverletzung zurückgewiesen. Der Mann wollte Schmerzensgeld, weil Gestank in der Abluft des Recyclingbetriebs Eu-Rec ihn unter anderem um den Schlaf gebracht habe.

Die Leiden, die ein Pfalzeler Bürger vor dem Trierer Amtsgericht geschildert hat, sind vielfältig: Niemand wolle ihn mehr besuchen kommen, weil es draußen so stinke. Seine sozialen Kontakten seien daher eingeschränkt. Wegen des Gestanks, der von der Firma Eu-Rec vom Industriegebiet in den Pfalzeler Ortskern wabere, könne er zudem nicht lüften. Nach dem Duschen bliebe die feuchte Luft im Raum und es bestehe die Gefahr, dass sich Schimmel bilde. Weil er aber bei geschlossenen Fenstern nicht schlafen könne, leide er unter erheblichen Schlafstörungen. Der Gestank stelle insgesamt eine psychische Belastung dar.

Und nicht nur das: Die Mitarbeiter einer Handwerksfirma, die der Pfalzeler mit Renovierungsarbeiten beauftragt hatte, hätten wegen des Gestanks nicht arbeiten können. Dadurch sei es zu Verzögerungen bei seinem Bauvorhaben gekommen.

Wegen dieser Beeinträchtigungen hatte der Pfalzeler die Firma Eu-Rec, die im nahen Industriegebiet Abfallfolien zu wiederverwertbarem Kunststoff verarbeitet und von der der Gestank zumindest im vergangenen Sommer in den Ort waberte (der TV berichtete mehrfach), auf Schmerzensgeld verklagt.

Das Gericht hat die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Zwar könne Geld als Entschädigung für die Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit eingeklagt werden. Aus der Klage des Pfalzelers sei eine solche Verletzung allerdings nicht erkennbar. Dass der Pfalzeler bei geschlossenen Fenstern Schlafstörungen gehabt habe, sei zwar eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität, aber keine Beschädigung der Gesundheit. "Schlafstörungen dürften bei den meisten Menschen zu normalen Begleitumständen des Lebens gehören", heißt es in der Urteilsbegründung. Auch die seelischen Belastungen, die der Angeklagte anführt, könnten zwar zu einer Gesundheitsbeschädigung führen - seien es allerdings nicht bereits selbst. Die behaupteten Verzögerungen bei den Renovierungsarbeiten seien ebenfalls nicht gesundheitsschädlich.

Ob und wie stark es in Pfalzel tatsächlich gestunken hat, sei für die Beurteilung der Klage egal, erklärt das Gericht im Übrigen. "Selbst wenn alle Behauptungen des Klägers zuträfen, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld", heißt es in dem Urteil.

Die Kosten des Verfahrens - wohl rund 1000 Euro - muss der Pfalzeler nun selbst tragen.

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