Landesuntersuchungsamt bestätigt Vogelgrippe in Trier - Geflügel muss jetzt in den Stall

Trier · Gefährlich für Tiere, aber nicht für Menschen: Das Veterinäramt der Trier-Saarburger Kreisverwaltung bestätigt, dass die Vogelgrippe im Raum Trier angekommen ist. Bis Mai müssen die Geflügelhalter aufpassen.

"Die Geflügelpest hat auch die Stadt Trier erreicht", titelt die Kreisverwaltung am Mittwochnachmittag in ihrer Pressemitteilung. Das für die Stadt Trier und den Kreis Trier-Saarburg zuständige Veterinäramt bestätigt darin, dass ein Schwan in Trier-Nord am H5N8-Virus gestorben ist. Kreis-Pressesprecher Thomas Müller erklärt im Gespräch mit dem TV, dass das Tier am Freitag tot in einer Parkanlage gefunden worden sei. Der Schwan sei dann zum Landesuntersuchungsamt nach Koblenz geschickt worden.

Am Mittwoch wurde der Verdacht bestätigt. Müller betont: "Das Virus ist für Tiere hochansteckend, aber für Menschen nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht gefährlich."
Trotzdem ist laut Veterinäramt Vorsicht geboten. "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Erreger in den hiesigen Wasservogelbeständen weiter ausbreitet beziehungsweise auch schon ausgebreitet hat", heißt es bei der Behörde. Um das Übergreifen des Erregers auf Hausgeflügelbestände zu verhindern, will das Veterinäramt eine Stallpflicht für Hobby- und Nutzgeflügelbestände anordnen.

Betroffen davon sind alle Geflügelhalter in einem 500 Meter breiten Uferrandbereich von Mosel, Saar und Sauer im Kreisgebiet sowie in der Stadt Trier in St. Matthias, Trier-Zentrum, Kürenz, Ruwer-Maximin und Ruwer-Paulin (links und rechts der Ruwer).

Die Stallpflicht werde in einer Allgemeinverfügung angeordnet, die am Samstag im Trierischen Volksfreund veröffentlicht werde. Sie gelte ab dem Tag nach der Veröffentlichung. Die Anordnung ist laut Kreisverwaltung, je nach Verlauf der Seuche, vorläufig bis zum 20. Mai befristet. Laut Pressesprecher Müller gibt es weder in der Stadt Trier noch im Rest des Gebiets, wo die Anordnung gilt, größere Geflügelhaltungen. Der einzige große Hühnerhalter im Kreis Trier-Saarburg sei in Heddert (Verbandsgemeinde Kell am See) angesiedelt, liege nicht in der Nähe eines Gewässers und sei nicht von den Regelungen betroffen. Die Stallpflicht gelte in erster Linie für Hobby- und Zuchthalter. Das Veterinäramt ermittle noch die Zahl der Betroffenen.

Im Umkreis von Trier besteht auch im Kreis Cochem-Zell wegen zwei nachgewiesener Fälle von Vogelgrippe eine Stallpflicht. Der Landkreis Vulkaneifel hat sie rein präventiv angeordnet (der TV berichtete).
Das Vogelgrippe-Virus (Typ H5N8) wurde seit November in allen Bundesländern nachgewiesen - zuletzt im Saarland bei einer am 17. Februar verendeten Kanadagans. In Rheinland-Pfalz wurde das Virus erstmals am 20. Dezember bei drei toten Enten in Koblenz gemeldet. Seitdem wurden laut dem Landesumweltministerium insgesamt 19 Fälle festgestellt. Bis gestern waren ausschließlich Wildvögel betroffen. Doch am Mittwoch meldete das Umweltministerium zwei tote Gänse mit dem Virus in einem Hausgeflügelbestand im Kreis Bad Dürkheim. Alle Tiere aus diesem Bestand wurden getötet.

Info:
Mutation des Vogelgrippevirus:

(dpa) Im Gegensatz zu den für Menschen ungefährlichen H5N8-Viren haben sich in China mit dem Vogelgrippevirus H7N9 auch Menschen infiziert. Seit Oktober waren es laut Weltgesundheitsorganisation 460 Fälle, ein Drittel aller Fälle seit Auftauchen von H7N9 im Jahr 2013. In Virusproben seien Veränderungen festgestellt worden, die bei Vögeln jetzt schwere statt leichtere Erkrankungen auslösten. Auf Menschen habe das nach bisherigen Erkenntnissen keine Auswirkungen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort