Gutachten: Hospitien sind staatlich

TRIER. Der Rechtsstreit um den Status der Vereinigten Hospitien geht in eine neue Runde. Nachdem das Verwaltungsgericht Trier im Juli 2002 geurteilt hatte, die Hospitien seien eine kirchliche Stiftung, zeigt nun ein Gutachten des Landeshauptarchivs Koblenz auf, dass es sich um eine staatliche Einrichtung handelt. Ob das so ist, entscheidet das Oberverwaltungsgericht Koblenz.

Kirchlich oder weltlich? Die Klärung dieser Frage ist vor allem für die 550 Mitarbeiter von großer Bedeutung. Wären die Hospitien kirchlich, müsste Verwaltungsdirektor Hubert Schnabel lediglich eine Mitarbeitervertretung zulassen mit deutlich weniger Rechten als der bisher existierende Personalrat. Dieser wäre aufzulösen. Eine kirchliche Stiftung müsste darüber hinaus die Mitarbeiter nicht nach Tarifvertrag entlohnen. Schließlich hätte der Landesrechnungshof, der Ende der 90er Jahre das wirtschaftliche Verhalten der Hospitien scharf kritisiert hatte, keinen Einfluss mehr. Als Parteien in diesem Rechtsstreit stehen sich die Vereinigten Hospitien und die Allgemeine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Stiftungsaufsicht gegenüber. Der Personalrat ist als Beigeladener beteiligt. Nachdem die Hospitien im Frühjahr 2001 Klage gegen die ADD eingereicht und auf den kirchlichen Status gepocht hatten, war das Verwaltungsgericht Trier dieser Auffassung im Juli 2002 gefolgt. Das Gericht hatte keine Revision zugelassen, doch die ADD ging gegen dieses Urteil vor und erzwang, dass sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit dem Fall beschäftigt. Dort ist das Verfahren nun anhängig. Auf TV -Anfrage teilte ADD-Pressesprecher Karsten Deicke mit, dass seine Behörde das Landeshauptarchiv Koblenz um Amtshilfe gebeten habe und ein Gutachten erstellt worden sei. Dieses von drei Experten, einem Juristen und zwei Historikern, erarbeitete Gutachten liegt dem TV vor. Es wurde dem OVG zugeleitet, das die beiden Parteien um Stellungnahme bis zum 15. Dezember gebeten hat. Die 29-seitige Expertise stellt eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung dar, die zu einem eindeutigen Schluss kommt: "Mit der Zugehörigkeit von Trier zum Französischen Empire und der Einführung der französischen Gesetze sind die Trierer Armenfürsorgeeinrichtungen in der Form der Vereinigten Hospitien zu staatlichen Institutionen gemacht worden, so wie dies in Frankreich damals überall auch geschehen ist." Bemerkenswert ist, dass sich die Gutachter nicht nur mit Sekundärliteratur, sondern auch mit französischen Originalquellen befasst und diese in einen historischen Kontext gebracht haben. Der Personalrats-Vorsitzende Peter Pries will sich zu dem Gutachten nicht äußern und verweist auf Rechtsanwalt Paul Henseler. Dieser kommentiert: "Die Vorgänge sind erstmals gründlich untersucht worden. Unsere Position wird untermauert." ADD-Pressesprecher Deicke meint: "Das Gutachten stützt offensichtlich unsere Rechtsposition. Aber die Entscheidung obliegt dem OVG." Oberbürgermeister Helmut Schröer äußert sich als "geborenes" Mitglied des Verwaltungsrates zurückhaltend: "Ich sehe das gelassen. Die Sache muss geklärt werden, wie auch immer."

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